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Anlage V

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    Anlage V

    Hallo,
    seit August 2008 habe ich eine Eigentumswohnung übernommen samt Mieter.
    Frage:
    Muß ich den Mietvertrag in Kopie beifügen, das man ersehen kann die Höhe der Miete und Nebenkosten?
    Weitere Frage!
    Ich habe im Oktober 2008 neue Fenster ein bauen lassen. > Erhaltungsaufwendungen <.
    Sind doch Werbungskosten?? Absetzbar auf mehrere Jahre??

    Bei Kauf der Wohnung musste ich eine Verwalterzustimmung an die Haus,-und Mietverwaltung bezahlen. In welche Zeile der Anlage V trage ich die Gebühr ein??

    Vielen Dank für eine evtl. Antwort
    Zuletzt geändert von airport70; 26.05.2009, 07:40.

    #2
    AW: Anlage V

    Den Mietvertrag muss man nicht gleich mit einsenden. Falls der Bearbeiter meint, dass er ihn benötigt, wird er ihn anfordern.
    Der Einbau von neuen Fenstern stellt im Regelfall Erhaltungsaufwand dar und kann im Jahr der Zahlung voll abgesetzt werden.
    Die Kosten für die Verwalterzustimmung sind den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung zuzurechnen und im Rahmen der Abschreibung abzusetzen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V

      Vielen Dank für die Antwort.

      Was ist besser??

      2008 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen
      oder
      auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen an zugeben.

      Liebe Grüße
      Zuletzt geändert von airport70; 26.05.2009, 16:40.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V

        Das kann man pauschal nicht sagen. Denn es hängt von der Einkommensentwicklung ab. Aber wenn man davon ausgeht, dass das Einkommen in den nächsten Jahren steigt, ist eine Verteilung sinnvoll. Es hängt aber von weiteren vielen Faktoren ab. Und wenn man die Gesamtsituation nicht kennt: eine Pauschalaussage dazu ist nicht möglich und auch nicht Gegenstand der Eörtertungen der Erörterungen im Forum - aus den vorgenannten Gründen.

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          #5
          AW: Anlage V

          Vielen Dank für die Antwort.
          Das Forum hier finde ich super.
          Nochmals Danke

          Liebe Grüsse

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage V

            Hallo zusammen,

            ich bin in der gleichen Situation, will also 1000 EUR über 5 Jahre als Erhaltungsaufwendugen absetzen (also 200 EUR/Jahr).
            Leider bin ich mir nicht sicher wie das korrekt geht:

            Zeile 41: Gesamtaufwand 2009: 1000 EUR
            Spalte 1 "davon 2009 abzuziehen": 200 EUR
            Spalte 3 "verhältnissmäßig ermittelt": 20%
            Spalte 4 "abzugsfähige Werbungskosten": 200 EUR


            Wäre das so richtig oder bin ich auf dem Holzweg?
            Die Online-Hilfe brachte mich diesbzgl. nicht weiter.

            Danke vorab!
            VG, Marc

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              #7
              AW: Anlage V

              Spalte 3 "verhältnissmäßig ermittelt": 20%

              wäre falsch, wenn 100% abzugsfähig sind.

              Zeile 41 1000 davon abzuziehen 200 x (direkte Zuordnung)

              Gruß stiller
              Gruss (S)stiller
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              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Anlage V

                Hallo Stiller,

                danke jetzt ist es mir klar.

                Vielen Danke!
                VG, Marc

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