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5tel Regelung bei Riesterauszahlung (Kleinbetragsrente)

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    5tel Regelung bei Riesterauszahlung (Kleinbetragsrente)

    Hallo, ich hab mir meinen Riestervertrag auszahlen lassen weil die Rente
    geringfügig gewesen wäre (Kleinbetragsrente).
    Jetzt habe ich gehört das man dabei die 5tel Regelung anwenden kann.
    Meine Frage: wo wird dies in das Formular eingetragen ?
    oder muss das schriftlich beim Finanzamt beantragt werden ?

    #2
    5tel Regelung bei Riesterauszahlung (Kleinbetragsrente)

    Zitat von Ulrich100 Beitrag anzeigen
    Hallo, ich hab mir meinen Riestervertrag auszahlen lassen weil die Rente
    geringfügig gewesen wäre (Kleinbetragsrente).
    Jetzt habe ich gehört das man dabei die 5tel Regelung anwenden kann.
    Meine Frage: wo wird dies in das Formular eingetragen ?
    oder muss das schriftlich beim Finanzamt beantragt werden ?
    Hallo,
    ich habe die gleiche Frage wie Ulrich 100, aber es scheint bisher keine Antwort zu geben?

    Weiß jemand, wie die beantragung der Fünftelregel ist, z.B. ob das Finanzamt automatisch die Fünftelregel anwendet, oder ob es zur Beantragung ein zusätzliches Feld im Formular gibt?

    Kommentar


      #3
      AW: 5tel Regelung bei Riesterauszahlung (Kleinbetragsrente)

      Es gibt für diese Kleinbetragsrentenabfindungen seit 2018 eine spezielle Zeile 36 in der Anlage R, aber kein zusätzliches Feld um irgendeinen Antrag zu stellen.

      Durch den Eintrag dort sieht doch das Finanzamt, dass es sich um die Abfindung einer Kleinbetragsrente handelt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: 5tel Regelung bei Riesterauszahlung (Kleinbetragsrente)

        So sehe ich das auch. Und wenn Sie eine Steuerberechnung durchführen müsste dies auch für Sie gleich erkennbar sein.

        https://www.steuertipps.de/anlegen-v...nbetragsrenten

        Kommentar

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