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Welche Anlage für Bezüge als Stadtrat

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    Welche Anlage für Bezüge als Stadtrat

    Hallo!
    Ich habe versucht innerhalb der Elster-Formulare ein Ergebnis zu finden, leider ohne Erfolg.
    Daher möchte ich hier die Frage stellen, in welche Anlage gehören die Bezüge (Aufwandsentschädigung) als Stadtrat und Fraktionsvorsitzender.
    Wird das Sitzungsgeld ebenfalls dort eingetragen?

    Vielen Dank vorab!

    #2
    AW: Welche Anlage für Bezüge als Stadtrat

    https://www.qwant.com/?q=sitzungsgel...ent=opensearch

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      #3
      AW: Welche Anlage für Bezüge als Stadtrat

      Um die eigentliche Frage zu beantworten:

      Erklärt wird das in der Anlage S. Die Beträge, die nicht steuerfrei bleiben, sind als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) zu versteuern.

      Die Anlage S enthält auch eine Zeile 44, um den steuerfreien Anteil anzugeben.

      Etwaige Ausgaben kann man in der Anlage S allerdings nicht erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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