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Spenden Zeile 45 und 1. Tätigkeitsstätte

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    Spenden Zeile 45 und 1. Tätigkeitsstätte

    Hallo,

    ich hab zwei Fragen:


    1.

    Zeile 45 lt. Nachweis Betriebsfinanzamt. Werden dort Spenden eingetragen die gemäß Zuwendungsbestätigung auf elektronischen Wege Übermittelt wurden und ich das dem Spendenempfänger erlaubt habe?

    2.

    Hoffe meine Fragen geht nicht in die Richtung steuerrechtliche Beratung.
    Ich arbeite als Schulbegleiter. Ich verbringe fast meine gesamte Arbeitszeit in der Schule. Einmal in der Woche bin ich bei meine AG. Berichte abgeben oder Besprechungen. Das sind max 2 Stunden. Dazu habe ich noch Elterngespräche, bei den Eltern zu Hause. Und muss erkrankte Kollegen an anderen Schulen kurzfristig vertreten. Die Elterngespräche sind wohl als Auswärtstätigkeit anzusehen. Und die Vertretung der Kollegen auch. Denke ich.

    Wo ist aber meine 1. Tätigkeitsstätte? Schule oder Sitz des AG? Eine Arbeitskollegin hat sich in Ihrem Arbeitsvertrag den Firmensitz als 1. Tätigkeitsstätte reinschreiben lassen.

    Danke für die Hilfe
    Zuletzt geändert von adamk.; 03.04.2018, 20:34.

    #2
    AW: Spenden Zeile 45 und 1. Tätigkeitsstätte

    Zitat von adamk. Beitrag anzeigen
    Zeile 45 lt. Nachweis Betriebsfinanzamt. Werden dort Spenden eingetragen die gemäß Zuwendungsbestätigung auf elektronischen Wege Übermittelt wurden und ich das dem Spendenempfänger erlaubt habe?
    Nein, hier trägst Du die Spenden ein, die die Gesellschaften getätigt haben, an denen Du beteiligt bist.

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      #3
      AW: Spenden Zeile 45 und 1. Tätigkeitsstätte

      Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine 1. Tätigkeitsstätte festgelegt wurde, ist das bei dir die Schule, alles andere sind dann Auswärtstätigkeiten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Spenden Zeile 45 und 1. Tätigkeitsstätte

        Danke für die Antworten.

        Meine Spende an das DRK kommt dann in die Zeile 49. Würde elektronisch übermittelt. Mit der Zeile 45 habe ich es falsch verstanden.

        Kann ich überhaupt meine 1. Tätigkeitsstätte durch den Arbeitsvertrag regeln lassen? Wäre es nicht eine unerlaubte Steuergestaltung.

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          #5
          AW: Spenden Zeile 45 und 1. Tätigkeitsstätte

          Kann ich überhaupt meine 1. Tätigkeitsstätte durch den Arbeitsvertrag regeln lassen? Wäre es nicht eine unerlaubte Steuergestaltung.
          Dazu gibt es ein umfangreiches Schreiben des BMF. Es gibt durchaus auch zulässige Möglichkeiten der Steuergestaltung:

          https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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