Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erststudium nach Ausbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erststudium nach Ausbildung

    Hallo,
    nach meiner Erstausbildung habe ich im vergangenen Jahr ein Studium bei der Polizei begonnen. Muss ich die Fahrtkosten zu den verschiedenen Akademien, sowie die anderen damit verbundenen Eintragungen wie Fachliteratur unter Weiterbildung eintragen oder Werbekosten?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

    #2
    AW: Erststudium nach Ausbildung

    Weiterbildung bzw. Fortbildung gehört in deinem Fall zu den Werbungskosten, was willst du also genau wissen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Erststudium nach Ausbildung

      Muss ich die Fahrtkosten usw. unter Fortbildung eintragen oder Ausgaben Werbungskosten?

      Kommentar


        #4
        AW: Erststudium nach Ausbildung

        Zitat von Oblaka Beitrag anzeigen
        Muss ich die Fahrtkosten usw. unter Fortbildung eintragen oder Ausgaben Werbungskosten?
        Hallo, beides gehört in die Werbungskosten.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Erststudium nach Ausbildung

          Du kannst die Fahrtkosten sowohl unter Fortbildung wie auch unter Auswärtstätigkeit, eventuell aber auch unter Doppelte Haushaltsführung erklären.

          Wir können das hier mit den Fahrtkosten zu den verschiedenen Akademien nicht wirklich beurteilen, weil wir ja nicht wissen, ob das Lehrgänge mit Übernachtung sind oder nicht.

          Fachliteratur gehört jedenfalls bei Arbeitsmittel erklärt!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Erststudium nach Ausbildung

            Also werden die Fahrtkosten unter Wege zur Arbeit ( Entfernungspauschale) eingetragen?

            Keine Übernachtungen.

            Kommentar


              #7
              AW: Erststudium nach Ausbildung

              Zitat von Oblaka Beitrag anzeigen
              Also werden die Fahrtkosten unter Wege zur Arbeit ( Entfernungspauschale) eingetragen?
              Man hat bei einem Arbeitgeber immer nur eine 1. Tätigkeitsstätte! Alle weiteren Tätigkeitsstätten fallen unter Auswärtstätigkeit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X