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USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

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    USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

    Hallo, bin als Trainer Freiberufler und zusätzlich Gewerbetreibende. Daher fakturiere ich grundsätzlich mit MwSt.

    Von einigen Auftraggebern erhalte ich teilweise eine USt-Befreiung der jeweiligen Bezirksregierung. In den Fällen fakturiere ich netto.

    FRAGE: Wo trage ich diese USt-Befreiten Umsätze in der Anlage UR ein?
    Position 47 passt nicht, da es sich um Kleinunternehmer Umsätze handelt, die zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehören

    Weiß jemand Rat?

    Gruß
    Dagmar

    #2
    AW: USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

    Position 47 passt nicht, da es sich um Kleinunternehmer Umsätze handelt, die zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehören
    Wie kommst du drauf, dass Umsätze nach Nr. 21 a bb zum Gesamtumsatz gehören?

    (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:

    1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
    2. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

      Hallo Charlie24,

      danke für die fixe Antwort.

      ▪ Positionen 43-47 passen eh alle nicht, da es sich um Kleinunternehmer Umsätze nach § 19 Absatz 3 UStG handelt, was ich nicht bin.
      ▪ Position 58 passt nicht, da Leistungsort nicht im Inland liegt

      Weißt du, wo ich's dann eintrage?

      Gruß
      Dagmar

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        #4
        AW: USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

        Wieso soll die Zeile 44 (Kennzahl 287) der Anlage UR nicht passen?

        In § 19 Abs. 3 UStG wird allgemein definiert, was bzw. was nicht zum Gesamtumsatz gerechnet wird, mit dem Thema Kleinunternehmer hat diese Definition ansonsten nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

          Lt. Finanzamt und Steuerberater werden in Ziffer 44 tatsächlich nur Kleinunternehmer Umsätze erfasst ...

          Ich trag's jetzt hier ein, weil 3 FA-Mitarbeiter und mein Steuerberater keine andere brauchbare Möglichkeit nennen können.

          Dank dir!

          Gruß
          Dagmar

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            #6
            AW: USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

            Lt. Finanzamt und Steuerberater werden in Ziffer 44 tatsächlich nur Kleinunternehmer Umsätze erfasst ...
            So einen Unsinn habe ich noch nicht gehört! Der Eintrag in Zeile 44 hat überhaupt nichts mit Kleinunternehmer zu tun.

            In diesem Abschnitt werden generell Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug abgefragt.

            Vielleicht sollte dein Steuerberater mal die amtliche Anleitung lesen, da kommt der Begriff Kleinunternehmer zu recht nicht vor:

            Hier sind alle weiteren steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 - 28 UStG einzutragen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG ausgeschlossen ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

              Vielen Dank für deine Info. Es ist schon traurig, dass ich von vermeintlichen Experten keine valide Auskunft erhalte ... Wie gut, dass es dieses Forum hier gibt. Wünsche dir eine gute Rest-Woche. Gruß Dagmar

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                #8
                AW: USt befreite Umsätze nach §4 Nr. 21 a bb) wo in Anlage UR eintragen?

                Danke für die freundlichen Wünsche, die ich gerne zurückgebe!

                Dass Steuerberater in solchen Dingen nicht sattelfest sind, erlebe ich ja häufiger. Dass aber auch Finanzbeamte glauben, der Hinweis auf § 19 Abs. 3 UStG, in dem nun mal die Legaldefinition von Gesamtumsatz im Sinne des UStG steht,

                würde bedeuten, dass nur Kleinunternehmer dort ihre steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug angeben müssten, stimmt mich doch bedenklich.

                Jedes gut gemanagte Buchhaltungsprogramm gibt die auf dem Konto 8100 (SKR03) bzw. 4100 (SKR04) gebuchten steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff UStG automatisch an die Position 287 (entspricht Zeile 44 der Anlage UR) aus,

                wo diese Umsätze auch erklärt gehören.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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