AW: Abfindung Anlage N
Fünftelregelung wird dann berücksichtigt, wenn die Steuerberechnung folgende Angabe enthält:
zu versteuern nach
§ 34 Abs. 1 EStG
Zitat von TanjaM
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zu versteuern nach
§ 34 Abs. 1 EStG
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