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Abfindung Anlage N

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  • Kent
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Zitat von TanjaM Beitrag anzeigen
    In der Berechnung von Elster wird aber die Fünftelregelung nicht berücksichtigt. Kann das sein?
    Fünftelregelung wird dann berücksichtigt, wenn die Steuerberechnung folgende Angabe enthält:

    zu versteuern nach
    § 34 Abs. 1 EStG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    In der Berechnung von Elster wird aber die Fünftelregelung nicht berücksichtigt.
    Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs, dem Windows-Programm, bei dem die Anlage N mit einer vollständigen Lohnsteuerbescheinigung beginnt?

    Oder füllst du vielleicht die Anlage N in der Webanwendung Mein ELSTER aus? Da muss man die Einträge dann schon an der richtigen Stelle machen.

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  • TanjaM
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Ja genau. Ich habe das genommen was in der Lohnsteuerbescheinigung steht. In der Berechnung von Elster wird aber die Fünftelregelung nicht berücksichtigt. Kann das sein?
    Ich denke in solchen Situationen hilft man sehr gerne.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Lt. meiner Berechnung kommt eine Hohe Nachzahlung raus.
    Du meinst die Berechnung mit ElsterFormular? Du hast die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 abgeschrieben? Auf wen wurde die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt?

    Du hast die Erklärung für eine Zusammenveranlagung angelegt, nachdem die Ehefrau ja Anfang 2018 noch gelebt hat?

    Bekannten darf man eigentlich keine Hilfe in Steuersachen leisten, aber das weißt du ja sicher.

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  • TanjaM
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Problem. Ich helfe meinem bekannten bei der Steuererklärung. Anfang 2018 verstarb seine Frau an Krebs. Sie erhielt noch ein Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (Zeile 10 lt. Lohnsteuerbescheinigung) 59.726,34 €, Zeile 11: 10.030,00 € und Zeile 12: 551,65 €. Lt. meiner Berechnung kommt eine Hohe Nachzahlung raus. Ich kann das nicht verstehen. Kann mir jmd vllt. weiter helfen? Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht drauf, dass mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde. Über jede Antwort bin ich sehr dankbar. Kann das sein, dass das Elster Programm nicht automatisch die Fünftelregelung berechnet?

    Vielen lieben Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von TanjaM; 17.09.2019, 20:33.

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  • TanjaM
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Problem. Ich helfe meinem bekannten bei der Steuererklärung. Anfang 2018 verstarb seine Frau an Krebs. Sie erhielt noch ein Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (Zeile 10 lt. Lohnsteuerbescheinigung) 59.726,34 €, Zeile 11: 10.030,00 € und Zeile 12: 551,65 €. Lt. meiner Berechnung kommt eine Hohe Nachzahlung raus. Ich kann das nicht verstehen. Kann mir jmd vllt. weiter helfen? Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht drauf, dass mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde. Über jede Antwort bin ich sehr dankbar.

    Vielen lieben Dank im Voraus.

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  • Kent
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Zitat von arturo Beitrag anzeigen
    Die Lohnsteuerbesch. mit der Abfindung habe ich komplett 1 zu 1 übertragen und jetzt habe ich tatsächlich eine Erstattung.
    Also es scheint zu funktionieren.
    Kann jemand das auch bestätigen?
    Ja, ElFo v19.2 rechnet ggf. mit dem Wert Nr.19 der LStB, aber falsch!
    Die Abfindung wird gleich zweimal von den Einkünften/zvE abgezogen.

    Kann man in Berechnung an folgenden Stellen sehen:

    1. bei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    2. als Differenz zwischen Einkommen / zu versteuerndes Einkommen und
    zu versteuern nach dem Grund/Splittingtarif

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  • arturo
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Hallo zusammen,

    ich habe ElsterFormular komplett deinstalliert und die Version 19.2 neu installiert, die Daten aus 2016 importiert und meine zwei Lohnsteuerbesch. hinzugefügt.
    Die Lohnsteuerbesch. mit der Abfindung habe ich komplett 1 zu 1 übertragen und jetzt habe ich tatsächlich eine Erstattung.
    Also es scheint zu funktionieren.
    Kann jemand das auch bestätigen?

    Danke und Gruß
    Art

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Dann ist die Ausfüllhilfe in ELSTER insoweit falsch und sollte dringend korrigiert werden.

    Zu der neuen Eintragungsmöglichkeit (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung hat erstmalig in 2017 auf der Anlage N eine eigene Eintragung bekommen - Zeile 18 der Papier-Anlage N / Kz 165) wurde im ELSTER-Formular pauschal die Erläuterung zur Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung übernommen (die aber einem ganz anderen Eintragungsgrundsatz unterliegen.

    Das beschriebene Vorgehen war bis einschließlich 2016 allerdings auch noch richtig - aber eben für 2017 nicht mehr.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    In der Eingabehilfe von ElsterFormular wird das bisher übliche Vorgehen allerdings nach wie vor empfohlen:

    Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
    in die Nummern 9 bis 14. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Lohnsteuerbescheinigung
    in die Nummern 9 bis 10 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.

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  • arturo
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Ok, also lieber doch auf ein Bugfix warten.

    Danke und Gruß
    Art

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Nein, bitte die Zeile 3 nicht kürzen (das ist aber neu ab 2017).

    Ab 2017 wird in den Eintragungsgrundsätzen aufgeteilt in:
    - Bruttoarbeitslohn (normal versteuert) - Zeile 3
    - DARIN ENTHALTENE Zahlungen, die ermäßigt besteuert werden können, aber nicht ermäßigt besteuert wurden - Zeile 19
    - ZUSÄTZLICHE bereits ermäßigt besteuerte Zahlungen - Zeile 10

    Die Eintragung zu Zeile 3 darf ab 2017 daher nicht gekürzt werden. Die Steuerberechnung erfolgt dann (sobald der Fehler behoben ist) richtig. Also die Kürzung 1.200,- € zum regulären Steuersatz und den Rest ermäßigt erfolgt automatisch.


    Nur BIS 2016 musste die Kürzung der Zeile 3 in diesen Fällen noch von Hand erfolgen, und die Zeile 10 von Hand erhöht werden, da es die Zeile 19 so noch nicht gab.

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  • arturo
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Hi,
    Danke für deine Antwort.
    Wie ich verstanden habe hat das Programm noch ein Bug in der Version 19.2
    Allerdings eins verstehe ich immer noch nicht und zwar:

    - Man muss solche Abfindungen deshalb unter Nummer 10 eintragen und den Bruttolohn unter Nummer 3 um die Abfindung kürzen, sonst kommt man zu keiner brauchbaren Steuerberechnung.-

    Ich habe die Abfindungssumme in zwei Beträge bekommen (Warum auch immer), die stehen in der Zeile 10 und Zeile 19.
    Soll ich in die Zeile 3 die Differenz zwischen Zeile 3 und Zeile 19 eintragen? Also: Zeile 3: 42000,00€ minus Zeile 19: 40800,00€ = 1200,00€??

    Gruß
    Art

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    Zwei Lohnsteuerbescheinigungen kann man bei ElsterFormular auch problemlos so eintragen, wie von @Basteltyp bereits beschrieben.

    Bei Einträgen unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Steuervorausberechnung in der aktuellen Version allerdings zumeist fehlerhaft!

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post242268

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Abfindung Anlage N

    ich versuche meine lohnsteuererklärung für 2017 zu machen und habe da ein Problem
    Hallo, das ist bestimmt eine Einkommensteuererklärung.

    Mein Problem ist das in der Anlage N zu übertragen als zweite Lohnsteuerbescheinigung
    oben in der Zeile 1. Lohnsteuerbescheinigung gibt es eine Schaltfläche "Hinzufügen"
    damit wird eine weitere zum Ausfüllen angehängt.

    Wenn ich die Werte 1:1 eintrage musste ich doch am Steuer nachbezahlen.
    man kann nicht einfach Werte auslassen, damit es besser gefällt.
    Bei soviel zusätzlichen Einkünften ist eine Nachzahlung nicht ungewöhnlich.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 04.04.2018, 22:47.

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