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Kleingewerbe ( Anlage G und EÜR ) / Elster Berechnung sagt ich solle nachzahlen? /

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    Kleingewerbe ( Anlage G und EÜR ) / Elster Berechnung sagt ich solle nachzahlen? /

    Hallo zusammen, neben dem normalen Job, habe ich seit 2017 ein Kleingewerbe angemeldet.

    Ich fülle die Anlage N und G aus und extra nochmal die Anlage EÜR.
    Bei Anlage G muss ich meine 2 (unterschiedlichen) Einnahmepositionen eingeben, die werden da im Detail beschrieben und dann addiert.

    - Bei Anlage EÜR trage ich (Zeile 11) einfach nur die Gesamtsumme ein von dem was ich in Anlage G aufgeschlüsselt habe ?
    - Wo trage ich die Ausgaben ein (anteilige Telefon/Internetkosten will ich angeben).

    Dann wollte ich fragen, ob ich allgemein einen Fehler gemacht habe. Denn bei der Berechnung der Steuer steht, dass ich eine Nachzahlung leisten solle.
    In der Berechnung steht dann, das von mir aufgelistete Einkommen und das ich 9,74 % davon zurückzahlen müsse. (Einkommen durch Gewerbe ist aber <4000 Euro)
    Ich dachte ja, dass ich unter 17.500 Euro keine Steuern nachzahlen müsse?

    - Habe ich irgendwo was falsch eingetragen? Oder erkennt Elster diese Regelung mit den 17.500 Euro nicht?

    Danke für eure Hilfe!!

    #2
    AW: Kleingewerbe ( Anlage G und EÜR ) / Elster Berechnung sagt ich solle nachzahlen?

    Habe ich irgendwo was falsch eingetragen? Oder erkennt Elster diese Regelung mit den 17.500 Euro nicht?
    Wie kommst du darauf, dass man für zusätzliche Einkünfte keine Einkommensteuern zahlen müsste?

    Bei Einnahmen unter 17.500 € kannst du die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuerrechts (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen, du musst dann keine Umsatzsteuer abführen.

    Deinen Gewinn musst du vollständig versteuern, der kommt ja zu deinen Einkünften aus dem Job dazu. Nur wenn das weniger als 410 € jährlich wären, würde eine Bagatellgrenze greifen.

    Deine Einnahmen und deine Betriebsausgaben musst du in der EÜR eintragen, das Ergebnis kommt dann in die Anlage G, nicht umgekehrt!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.04.2018, 18:02.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kleingewerbe ( Anlage G und EÜR ) / Elster Berechnung sagt ich solle nachzahlen?

      Ok Danke für die Info erstmal, bezüglich der Steuerzahlung.

      Aber bei folgendem komme ich wirklich nicht weiter:

      "Deine Einnahmen und deine Betriebsausgaben musst du in der EÜR eintragen, das Ergebnis kommt dann in die Anlage G, nicht umgekehrt!"

      Aber ich habe nur in der Anlage G bei Zeile 4 die Möglichkeit meine Einkunftsarten einzutragen.
      Bei EÜR finde ich überhaupt nichts wo ich Eingaben und Ausgaben eintragen könnte. Da finde ich nur eine Zeile für den Gesamtgewinn (zeile 11)
      und bei Ausgaben ab Zeile 23, wo trage ich da die Telefonkosten am besten ein?

      ich wäre sehr dankbar für eine Antwort diesbezüglich.

      Kommentar


        #4
        AW: Kleingewerbe ( Anlage G und EÜR ) / Elster Berechnung sagt ich solle nachzahlen?

        Bei EÜR finde ich überhaupt nichts wo ich Eingaben und Ausgaben eintragen könnte.
        Die EÜR Einnahmenüberschussrechnung hat eine Vielzahl von Zeilen, so um die 90 sind das allemal! Da kannst du alle Betriebsausgaben erklären.

        Bei ElsterFormular kannst du sie hier (siehe Anhang!) starten, sofern das Modul installiert ist. Sie lässt sich aber auch über die Einkommensteuererklärung unter Anlage EÜR nachinstallieren.
        Angehängte Dateien
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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