Hallo zusammen,
ich habe zum ersten Mal unsere Einkommenssteuererklärung für 2016 und 2017 mit Hilfe von Elster erstellt. Eigentlich hat es ganz gut funktioniert. Jetzt habe ich eine Frage zur Berechnung. Wie berechnet, bzw. kommt der Betrag zustande der beim zu versteuernden Einkommen unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder steht.
Bei uns Freibetrag für 2 Kinder € 14.496,00.............................(€ 12.897) ?
Kirchensteuer 0,00
Soli 0,00
Arbeitnehmer-Sparzulage € 40,00
Bei der Erklärung für 2017 habe ich noch eine Frage: Ich habe 2017 eine Abfindung erhalten. Jetzt habe ich erfahren, dass man sich von der Kirchensteuer zu 50% befreien lassen kann. Jetzt erhalte ich, aufgrund der Kinderfreibeträge, die volle Kirchensteuer erstattet. Kann man trotzdem einen Antrag auf Erstattung bei der Kirche stellen?
Ich hoffe Ihr könnt meine Laien Steuersprache verstehen und danke vorab.
Gruß
lepitete
ich habe zum ersten Mal unsere Einkommenssteuererklärung für 2016 und 2017 mit Hilfe von Elster erstellt. Eigentlich hat es ganz gut funktioniert. Jetzt habe ich eine Frage zur Berechnung. Wie berechnet, bzw. kommt der Betrag zustande der beim zu versteuernden Einkommen unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder steht.
Bei uns Freibetrag für 2 Kinder € 14.496,00.............................(€ 12.897) ?
Kirchensteuer 0,00
Soli 0,00
Arbeitnehmer-Sparzulage € 40,00
Bei der Erklärung für 2017 habe ich noch eine Frage: Ich habe 2017 eine Abfindung erhalten. Jetzt habe ich erfahren, dass man sich von der Kirchensteuer zu 50% befreien lassen kann. Jetzt erhalte ich, aufgrund der Kinderfreibeträge, die volle Kirchensteuer erstattet. Kann man trotzdem einen Antrag auf Erstattung bei der Kirche stellen?
Ich hoffe Ihr könnt meine Laien Steuersprache verstehen und danke vorab.
Gruß
lepitete
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