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Übergangsgeld

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    Übergangsgeld

    Hallo,
    kann mir jemand helfen?
    Ist es richtig, dass ich das Übergangsgeld ab 2017 im Hauptvordruck in Zeile 96 eintragen muss?
    In der Anlag N muss ich dann in Zeile 28 und 29 nichts eintragen. Sehe ich das richtig?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Übergangsgeld

    Ist es richtig, dass ich das Übergangsgeld ab 2017 im Hauptvordruck in Zeile 96 eintragen muss?
    Das ist korrekt! Es wird in der Eingabehilfe sogar gleich zweimal erwähnt:

    Tragen Sie in Zeile 96 bitte die folgenden Einkommensersatzleistungen ein:
    Insolvenzgeld (einschließlich vorfinanziertes Insolvenzgeld);
    Arbeitslosengeld (ohne sog. Arbeitslosengeld II), Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld;
    Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Einkommensersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften;
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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