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Anlage V - Untervermietung

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    Anlage V - Untervermietung

    Hallo, ich habe erstmals im Jahr 2017 einen Teil meiner selbst genutzten Mietwohnung untervermietet, sodass ich ja nun bei meiner Steuererklärung verpflichtet bin die „Anlage V – Vermietung und Verpachtung“ auszufüllen. Da die digitale Steuerklärung mit ElsterFormular neuerdings ohne einzusendende Belege auskommen soll, fehlt mir allerdings die Möglichkeit folgendes Problem auf einer Anhangseite zu erläutern:
    Die Untervermietung erfolgt kostenneutral, das heißt der Untermieter zahlt genau die umgerechneten, anteiligen Kosten der Gesamtmiete. Demnach erziele ich mit der Untervermietung weder Gewinne noch Verluste. Wie ich nun häufiger gelesen habe, bin ich trotz dieser Nullsumme verpflichtet die Anlage V auszufüllen. Dabei wird immer wieder erwähnt, dass ich in Zeile 31 der Anlage V („Andere Einkünfte – Untervermietung“) die Einnahmen aus der Untervermietung und unter den Werbungskosten der Anlage V meine Kosten, also den entsprechenden Anteil der von mir gezahlten Gesamtmiete, aufführen soll. Dies steht meiner Meinung doch im Widerspruch zum Formular der Anlage V, oder? Schließlich müssen in Zeile 31 die „Einkünfte“ eingetragen werden. Einkünfte sind doch Einnahmen minus Ausgaben, also in meinem Fall 0 €? Außerdem wüsste ich auch nicht, wo ich die mir entstandenen Kosten der Untervermietung bei den Werbungskosten angeben müsste, da kein Zusammenhang mit „bebauten Grundstücken“ etc. besteht.
    Eine Auflistung, wie sich die Höhe der Untermiete aus der Gesamtmiete anhand der m²-Zahl errechnet, ist aufgrund der beleglosen Form auch nicht mehr möglich, oder?
    Kann mir hier jemand bei dieser Frage weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Anlage V - Untervermietung

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du keine Einkünfte erzielt, was willst du also erklären?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V - Untervermietung

      Ich hatte das bisher so verstanden, dass ich Einnahmen aus Untervermietung so oder so angeben muss und dann innerhalb der Anlage V darstellen muss, ob dies unterm Strich zu Gewinnen oder Verlusten geführt hat.
      Wenn ich natürlich nur die Einkünfte angeben muss, die bei mir 0 € sind, wäre die Anlage V für mich obsolet. Das wäre natürlich am einfachsten.

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        #4
        AW: Anlage V - Untervermietung

        ... und dann innerhalb der Anlage V darstellen muss, ob dies unterm Strich zu Gewinnen oder Verlusten geführt hat.
        Das ist bei Untervermietung so nicht vorgesehen, in Zeile 31 sind nur die Einkünfte aus Untervermietung zu erklären!

        Eine Herleitung innerhalb der Anlage V ist nicht möglich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage V - Untervermietung

          Alles klar, danke!

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