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Atypische stille Gesellschaft - Beteiligung GbR

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    Atypische stille Gesellschaft - Beteiligung GbR

    Mein Geschäftspartner und ich haben eine GbR. Im November letzten Jahres wurde eine atypische stille Gesellschaft gegründet mit einem Investor. Darüber sind der Investor und wir beiden Geschäftspartner an der GbR beteiligt. Muss man dann zwei EÜR, UST, Gewerbesteuer und gesonderte und einheitliche Feststellung machen? Also jeweils eine für Januar-Oktober und jeweils eine für November-Dezember? Oder reicht es, alles für ein Jahr zu machen und nur 2 gesonderte und einheitliche für die geänderten Mehrheitsverhältnisse?

    #2
    AW: Atypische stille Gesellschaft - Beteiligung GbR

    Jeder Unternehmer gibt seine eigenen Steuererklärungen ab. Du kannst Deine Verpflichtungen auch aus den Mitteilungen des Finanzamts ersehen. Denen kannst Du entnehmen, unter welcher Steuernummer welche Steuererklärungen abzugeben sind.

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      #3
      AW: Atypische stille Gesellschaft - Beteiligung GbR

      Mit der elektronischen Steuererklärung haben die Fragen nicht unmittelbar zu tun.

      Wenn sich der Unternehmensgegenstand nicht geändert hat, wovon ich ausgehe, bleibt es m. E. bei einer EÜR und einer Umsatzsteuererklärung für das Unternehmen.

      In einer Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung können unterjährige Änderungen der Beteiligungsverhältnisse ebenfalls problemlos erklärt werden, auch da sollte also eine Erklärung ausreichen.

      Die Gewerbesteuer habe ich mir jetzt nicht angesehen, die müsste aber auch mit einer Erklärung machbar sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Atypische stille Gesellschaft - Beteiligung GbR

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Mit der elektronischen Steuererklärung haben die Fragen nicht unmittelbar zu tun.

        Wenn sich der Unternehmensgegenstand nicht geändert hat, wovon ich ausgehe, bleibt es m. E. bei einer EÜR und einer Umsatzsteuererklärung für das Unternehmen.

        In einer Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung können unterjährige Änderungen der Beteiligungsverhältnisse ebenfalls problemlos erklärt werden, auch da sollte also eine Erklärung ausreichen.

        Die Gewerbesteuer habe ich mir jetzt nicht angesehen, die müsste aber auch mit einer Erklärung machbar sein.
        Das Problem das ich bei nur einer EÜR sehe:

        Der Investor ist erst ab November an den Gewinnen/Verlusten der atypischen und damit auch der GbR beteiligt. Also doch im Prinzip auch nur be dem was Nov-Dez passiert ist. Wenn ich nur eine EÜR für das ganze Jahr mache, wie werden die Verluste/Gewinne dann konkret zugeordnet?

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          #5
          AW: Atypische stille Gesellschaft - Beteiligung GbR

          Wenn ich nur eine EÜR für das ganze Jahr mache, wie werden die Verluste/Gewinne dann konkret zugeordnet?
          So etwas vereinbart man doch beim Eintritt eines Beteiligten! Ihr müsst ja die Aufteilungsquoten und deren Änderung auch in der Feststellungserklärung angeben.

          Intern kannst du natürlich auch 2 EÜR erstellen, die Frage ist aber doch, was beim Finanzamt einzureichen ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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