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Rente hier und da und überall

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    Rente hier und da und überall

    Hallo Zusammen,

    sitze an meiner ersten Steuererklärung und bin gerade was Rente angeht etwas überfordert.

    1. Riest-Rente habe ich im April 2017 abgeschlossen. Setz ich diese in irgeneiner Form in der Einkommensteuererklärung 2017 ab? Also Anlage AV Zeile 1-9 und erst nächstes Jahr dann die Zeilen ab 10. Denn da steht ja überall fürJahr 2016.

    2. Über meinen Betrieb hatte ich eine Rentenversicherung abgeschlossen, diese hab ich bis April 2017 noch eingezahlt gehabt. Wird diese in Zeile 7 oder 8 in der Anlage Versorgungsaufwendung eingetragen.
    Darüber hinaus habe ich, diese Anfang 2018 auszahlen lassen. Muss ich diese jetzt angeben oder erst nächstes Jahr und wo trägt man diese Auszahlung ein??

    3. Zusätzlich läuft seit April 2017 eine Flex-Rente wird diese ebenfalls in Zeile 7 oder 8 der Anlage zum Versorgungsaufwand eingetragen oder woanders?


    Zuletzt noch eine offene Frage in einer anderen Kategorie:
    Mein Mann und ich unterscheiden uns im Bruttoarbeitslohn (Jahr) um 9500 Euro..empfiehlt sich eine Zusammenveranlagung oder getrennt?

    Danke für schnelle Hilfe
    Zuletzt geändert von Chrystin; 08.04.2018, 14:42.

    #2
    AW: Rente hier und da und überall

    Es geht Dir offensichtlich nicht um Renten, sondern um Beiträge zur Rentenversicherung.

    1. Wenn Du in 2016 keine entsprechenden Einkünfte hattest, dann musst Du wenigstens in eins der Felder eine Null eintragen.

    2.+3. Zeile 7 kann ja nicht passen, denn da sind ja, wie dort ganz deutlich steht, erstattete Beträge einzutragen. Zeile 8 ist für die Rürup-Rente gedacht.

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      #3
      AW: Rente hier und da und überall

      Zu 1: Du gibst in Zeile 10 der Anlage AV die Bemessungsgrundlage für 2016 (normalerweise ist das dein Bruttolohn) ein, mit dem Vertragsabschluss 2017 hat das nichts zu tun.

      Zu 2: Das kommt auf die Art der Rentenversicherung an. In Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand dürfen nur zertifizierte Basisrentenverträge erklärt werden. Auszahlungen im Jahr 2018 sind steuerlich auch erst 2018 zu erfassen.

      Zu 3: Da bin ich jetzt überfragt, weil ich nicht genau verstehe, was du mit: läuft seit April 2017 eine Flex-Rente, eigentlich meinst. Bekommst du Rente, zahlst du Beiträge oder zahlt dein Arbeitgeber etwas?

      Den Unterschied zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung kannst du bei ElsterFormular berechnen lassen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Rente hier und da und überall

        Zu 3. : die Flex-Rente wurde April 2017 abgeschlossen. Beziehen tu ich nichts nur einzahlen

        - - - Aktualisiert - - -

        Zu 1: aber wie kann ich angeben dassich für 2016 unmittelbar begünstigt bin, wenn ich erst seid 04/2017 einzahle?

        Kommentar


          #5
          AW: Rente hier und da und überall

          Zu 1: aber wie kann ich angeben dass ich für 2016 unmittelbar begünstigt bin, wenn ich erst seid 04/2017 einzahle?
          Diese Angabe bezieht sich auf das Jahr 2017, das steht doch bei Zeile 9 ausdrücklich dort!

          Wenn es sich bei deinem Flex-Rentenvertrag um einen zertifizierten Basisrentenvertrag handelt, gehört der Beitrag in die Zeile 8, sonst nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Rente hier und da und überall

            Aber wenn ich für 2017 begünstigt ankreuze, muss ich doch die nachfolgenden Zeilen ausfüllen 10 etc.und die beziehen sich dooch alle auf 2016.

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              #7
              AW: Rente hier und da und überall

              Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
              Aber wenn ich für 2017 begünstigt ankreuze, muss ich doch die nachfolgenden Zeilen ausfüllen 10 etc.und die beziehen sich dooch alle auf 2016.
              Ja, genau! Tu das!

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                #8
                AW: Rente hier und da und überall

                Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
                Aber wenn ich für 2017 begünstigt ankreuze, muss ich doch die nachfolgenden Zeilen ausfüllen 10 etc.und die beziehen sich dooch alle auf 2016.
                Das ist so geregelt. Die Angaben dort dienen nur dem Zweck, den Mindesteigenbeitrag zu ermitteln und dafür wird auf das Vorjahr zurückgegriffen. Da musst du dir keine Gedanken machen.

                Wenn du 2017 rentenversicherungspflichtig beschäftigt warst oder eine der anderen in den Zeilen 11 bis 18 beschriebenen Einnahmen hattest, bist du unmittelbar begünstigt.

                Die Höhe gibst du dann bei der Erklärung für das Jahr 2018 an, da wird dann nach 2017 gefragt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Rente hier und da und überall

                  Charlie24 entschuldige das ich nochmal nachhacke..ich verstehe das nicht richtig...komme mir schon dumm vor.

                  Ich habe die RiestRente 04/2017 abgeschlossen. Wenn ich das Jahr 2017 und aktuell Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtig... wenn ich jezt ankreuze das ich für dasJahr 2017 unmittelbar begünstigt bin.. verstehe ich nicht was ich in Zeile 10-18 angeben soll...trage ich über all 0 ein? bzw. Wo lese ich die Zahlen zum eingeben ab.

                  Aber bin ich doch erst 2018 unmittelbar begünstigt.

                  Ps: noch keine Zwischenfrage..mein Mann hat auch RiestRente..gebe ich da noch was an wie mittelbar begünstigt?

                  Danke für eure Hilfe

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                    #10
                    AW: Rente hier und da und überall

                    Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
                    verstehe ich nicht was ich in Zeile 10-18 angeben soll
                    Das steht doch dort. In Zeile 10 gehören z. B. die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinn der Rentenversicherung aus 2016, etc.

                    Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
                    trage ich über all 0 ein?
                    Wir kennen Deine Einnahmen aus 2016 nicht. Wenn es 0 war, dann trag maximal in ein Eingabefeld (am Besten Zeile 10) ein Null ein.

                    Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
                    Wo lese ich die Zahlen zum eingeben ab
                    Welche Einnahmen hattest Du denn 2016? Denn ich will jetzt nicht jede Zeile erläutern.

                    Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
                    Aber bin ich doch erst 2018 unmittelbar begünstigt.
                    Dann darfst Du natürlich das unmittelbar begünstigt nicht ankreuzen!

                    Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
                    mein Mann hat auch RiestRente..gebe ich da noch was an wie mittelbar begünstigt?
                    Wenn keiner von Euch unmittelbar begünstigt ist dann kannst Du Dir die Anlagen AV sparen.

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                      #11
                      AW: Rente hier und da und überall

                      Wenn du 2016 ebenfalls bereits Arbeitnehmerin warst, gibst du in Zeile 10 deinen Bruttolohn 2016 ein, das reicht. Die anderen Zeilen bleiben leer, sonst gibt es nur Fehlermeldungen!

                      Für deinen Mann fügst du ebenfalls eine Anlage AV bei. Ob dein Mann mittelbar oder unmittelbar begünstigt ist, wissen wir nicht genau. Nach deinem ersten Beitrag ist er ebenfalls Arbeitnehmer

                      und wahrscheinlich rentenversicherungspflichtig. Das muss aber nicht so sein!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Rente hier und da und überall

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das ist so geregelt. Die Angaben dort dienen nur dem Zweck, den Mindesteigenbeitrag zu ermitteln und dafür wird auf das Vorjahr zurückgegriffen. Da musst du dir keine Gedanken machen.

                        Wenn du 2017 rentenversicherungspflichtig beschäftigt warst oder eine der anderen in den Zeilen 11 bis 18 beschriebenen Einnahmen hattest, bist du unmittelbar begünstigt.

                        Die Höhe gibst du dann bei der Erklärung für das Jahr 2018 an, da wird dann nach 2017 gefragt.
                        Wenn ich die Höhe erst in der Erklärung 2018 angebe...deswegen dachte ich jetzt..bzw. war ich mir nicht sicher ob ich für 2017 begünstigt bin.

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                          #13
                          AW: Rente hier und da und überall

                          Kann man eigentlich mitelbar und unmittelbar begünstigt sein..oder nur eins von beidem?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Rente hier und da und überall

                            Zitat von Chrystin Beitrag anzeigen
                            Kann man eigentlich mitelbar und unmittelbar begünstigt sein..oder nur eins von beidem?
                            Die mittelbare Begünstigung ist nur bei Ehegatten / Lebenspartnern möglich. Voraussetzung dafür ist, dass einer unmittelbar begünstigt ist.

                            Dann kann der andere zumindest die Zulage für seinen eigenen Riestervertrag beanspruchen.

                            Es können aber natürlich beide Ehegatten / Lebenspartner unmittelbar begünstigt sein.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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