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Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

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    Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

    Moin moin zusammen,

    ich habe heute versucht meine Steuererklärung fertigzustellen, doch das Elster-Programm gibt dabei einen Fehler aus.

    Meine Ehefrau war letztes Jahr arbeitslos, bevor sie eine zweite Ausbildung begonnen hat. Die Ausbildung ist eine schulische Ausbildung und somit ohne Vergütung. Aufgrund einer sehr "netten" Sachbearbeiterin im Arbeitsamt, wird die Ausbilund NICHT als Umschulung anerkannt. Daher erhält meine Frau kein Geld, keine Zuschüsse usw. Da sie keinen Nebenjob hat, hat sie auch keine Steuern bezahlt.

    Wo trage ich nun die Kosten für die Ausbildung ein? Es geht um Fahrtkosten zur Schule (wollte ich als Fahrtkosten zur Arbeitsstätte eintragen), um Arbeitsmittel (Schulbücher, Blöcke, Stifte etc, wollte ich als Werbungskosten eintragen) und um eine Studienfahrt (wollte ich als Auswärtstätigkeit eintragen). Wenn ich die Eintragungen so vornehme, wie ich es geplant habe, dann bekomme ich vom Elsterformular die Meldung, dass Kosten für eine berufliche Tätigkeit geltend gemacht werden und ich soll die Daten für die Lohnsteuer (Bruttoarbeitslohn etc) nachtragen.

    Viele Dank

    #2
    AW: Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

    Hast schon mal eine Null als Arbeitslohn probiert?

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      #3
      AW: Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

      Auch bei Steuern lässt sich 0,00 eintragen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

        Zitat von Socat Beitrag anzeigen
        Wenn ich die Eintragungen so vornehme, wie ich es geplant habe, dann bekomme ich vom Elsterformular die Meldung, dass Kosten für eine berufliche Tätigkeit geltend gemacht werden und ich soll die Daten für die Lohnsteuer (Bruttoarbeitslohn etc) nachtragen.
        Um nur Werbungskosten geltend zu machen, sind in ElsterFormular keinerlei Angaben zur LStB (also Bruttoarbeitslohn usw.) notwendig.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

          Zitat von Kent Beitrag anzeigen
          Um nur Werbungskosten geltend zu machen, sind in ElsterFormular keinerlei Angaben zur LStB (also Bruttoarbeitslohn usw.) notwendig.
          Ohne Nulleinträge beim Bruttolohn und der Lohnsteuer sowie Soli erhalte ich aber in meiner aktuellen Version von ElsterFormular keine Steuerberechnung!

          AHW Abbruch-Hinweise
          Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen Arbeitslohn.

          DHW Dokumentations-Hinweise
          Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ohne Nulleinträge beim Bruttolohn und der Lohnsteuer sowie Soli erhalte ich aber in meiner aktuellen Version von ElsterFormular keine Steuerberechnung!
            Mein Testfall: Nur eine leere Anlage N (ohne LstB ), sonst keine Einkünfte und in Anlage N nur Werbungskosten in Zeile 44, Berechnung läuft.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Zweite Ausbildung bei Zusammenveranlagung - wo eintragen

              Zitat von Kent Beitrag anzeigen
              Mein Testfall: Nur eine leere Anlage N (ohne LstB ), sonst keine Einkünfte und in Anlage N nur Werbungskosten in Zeile 44, Berechnung läuft.
              Es funktioniert nur, wenn die Fahrtkosten nicht unter der Entfernungspauschale erklärt werden, was sich ja bei den Fahrtkosten zur Schule durchaus anbieten würde.

              Mit den Nulleinträgen beim Arbeitslohn und den Steuern funktioniert es auch problemlos, wenn man diese Eintragungsmöglichkeit nutzt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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