Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erwerbsminderungsrente und Honorartätigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erwerbsminderungsrente und Honorartätigkeit

    Hallo,

    ich beziehe Erwerbsminderungsrente und arbeite gelegentlich als Honorarkraft. Haupt"einnahme" ist die Erwerbsminderungsrente.
    Reicht es bei mir auf der Lohnsteuererklärung meinen Gewinn als Honorarkraft einzutragen oder muss ich zu dem das EÜR-Formular ausfüllen?

    Vielen Dank und herzliche Grüße,
    Lena

    #2
    AW: Erwerbsminderungsrente und Honorartätigkeit

    Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei selbständigen oder gewerblichen Einkünften muss außerdem grundsätzlich die EÜR überittelt werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Erwerbsminderungsrente und Honorartätigkeit

      Ab dem Steuerjahr 2017 gilt:

      Bei selbständigen oder gewerblichen Einkünften muss außerdem zusätzlich eine EÜR elektronisch übermittelt werden und zwar unabhängig von der Höhe der Einnahmen oder des Gewinns!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X