Hallo,
ich beziehe Erwerbsminderungsrente und arbeite gelegentlich als Honorarkraft. Haupt"einnahme" ist die Erwerbsminderungsrente.
Reicht es bei mir auf der Lohnsteuererklärung meinen Gewinn als Honorarkraft einzutragen oder muss ich zu dem das EÜR-Formular ausfüllen?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Lena
ich beziehe Erwerbsminderungsrente und arbeite gelegentlich als Honorarkraft. Haupt"einnahme" ist die Erwerbsminderungsrente.
Reicht es bei mir auf der Lohnsteuererklärung meinen Gewinn als Honorarkraft einzutragen oder muss ich zu dem das EÜR-Formular ausfüllen?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Lena
Kommentar