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Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

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    Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

    Hallo zusammen,

    habe jetzt die Einkommensteuererklärung für 2017 fertig. Ich habe in 2017 eine Abfindung erhalten. Ich habe alles eingetragen und es kommt eine Rückerstattung von ca. € 11.000,00 Euro raus. Kommt mir zwar etwas hoch vor (fünftel Regelung), aber gut so! Versuche gerade zu verstehen was in der Berechnung von Elster steht.
    Bei der Berechnung der Einkommensteuer steht vom zu versteuerndes Einkommen € 48.684,00.
    zu versteuern nach Splittingtarif € 17.215,00?

    Bei zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG steht der Betrag der Abfindung in Höhe von € 31469,00......... dann € 4.970,00?

    Wie kommen diese Beträge zustande?

    Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen.

    Schon mal danke im Voraus.

    Gruß

    lepitete

    #2
    AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

    Vorsicht mit der Steuerberechnung, wenn es um Abfindungen geht! Die ist in der aktuellen Version 19.2 von ElsterFormular nicht unbedingt fehlerfrei!

    Es kommt darauf an, wo die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen war.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

      Zitat von lepitete Beitrag anzeigen
      Ich habe alles eingetragen und es kommt eine Rückerstattung von ca. € 11.000,00 Euro raus. Kommt mir zwar etwas hoch vor (fünftel Regelung), aber gut so!
      Bei einer Abfindung unter Nr.19 der LStB ist die Steuerberechnung falsch, die Erstattung viel zu hoch.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

        Danke für die Antworten!
        In der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, ist die Abfindung unter 19 eingetragen. In Elster habe ich die Abfindung unter 10 eingetragen und unter 3, den Bruttoarbeitslohn abzüglich der Abfindung.

        Gruß

        lepitete

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          #5
          AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

          Das könnte dann schon passen! Du kannst es auf Richtigkeit überprüfen, in dem du deine Einkommensteuer aus deinem zu versteuernden Einkommen -zvE- ohne die Abfindung berechnest,

          anschließend das zvE um 20% deiner Abfindung erhöhst und die Steuer dann neu abliest bzw. berechnest. Das 5-fache der Differenz musst du auf die Steuer ohne Abfindung aufschlagen.

          Das geht wahrscheinlich mit einem Einkommensteuerrechner genauso schnell wie mit ElsterFormular.

          https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

            O.k. werde ich mal durchrechnen. Hört sich kompliziert an.

            Danke und Gruß.

            lepitete

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              #7
              AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

              Hört sich kompliziert an.
              Ist es aber nicht wirklich! Es geht auch mit ElsterFormular, nur die 20% deiner Abfindung wirst du mit dem Taschenrechner oder mit Excel ermitteln müssen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

                Hallo,

                da bin ich wieder. Versuche es gerade nachzurechnen und scheitere schon am Anfang. Hab wahrscheinlich ein großes Brett vor dem Kopf, aber wie errechne ich den am schnellsten das zvE, ohne den Abfindungsbetrag, sorry.

                Danke vorab für die Info.

                Gruß

                lepitete

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                  #9
                  AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

                  Indem du den Abfindungsbetrag einfach löschst und dann die Steuerberechnung laufen lässt. Du musst die geänderte Erklärung ja nicht speichern, kannst sie aber mit Speichern unter auch unter einem anderen Dateinamen ablegen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

                    Hatte ich gemacht, da kommt Null raus. Bin da immer skeptisch.

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                      #11
                      AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

                      Zitat von lepitete Beitrag anzeigen
                      zu versteuern nach Splittingtarif € 17.215,00?

                      Bei zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG steht der Betrag der Abfindung in Höhe von € 31469,00......... dann € 4.970,00?

                      Wie kommen diese Beträge zustande?
                      Steuer auf zvE=(17215): 0
                      Steuer auf zvE= (17215+31469/5): 994
                      Steuer auf Abfindung: 5*(994-0) = 4970
                      Zuletzt geändert von Kent; 11.04.2018, 21:13.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

                        Danke an alle, ich habe verstanden!

                        Schönen Gruß

                        lepitete

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                          #13
                          AW: Berechnung der Einkommenssteuer bei Abfindung

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Vorsicht mit der Steuerberechnung, wenn es um Abfindungen geht! Die ist in der aktuellen Version 19.2 von ElsterFormular nicht unbedingt fehlerfrei!
                          In der aktuellen Version 19.3 scheint ElFo jetzt mit einer Abfindung unter Nr.19 der LStB richtig zu rechnen.
                          mfg. - Kent

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