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Selbstständig im Ausland - welches Formular?

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    Selbstständig im Ausland - welches Formular?

    Hallo,

    ich bin mittlerweile wirklich ein bisschen verzweifelt. Das ist meine allererste Steuererklärung und keiner aus meinem Bekanntenkreis oder meiner Familie kann mir helfen.

    2017 habe ich von Januar bis September in Frankreich gewohnt. In dieser Zeit habe ich:
    - von Januar bis Juni als angestellte Übersetzerin in einem Unternehmen gearbeitet und dann
    - von Juli bis September als freiberufliche Übersetzerin gearbeitet.

    Seit September wohne ich wieder in Deutschland, studiere und bin aber nebenbei weiterhin selbstständig für mein ehemaliges französisches Unternehmen tätig.

    Meine Fragen wären nun folgende:
    - Welche Formulare brauche ich, um das anzugeben? Ich hab mir alle Formular-Beschreibungen durchgelesen, aber keine scheint zu passen.
    - Muss ich meine Verdienste in Frankreich überhaupt angeben? Oder interessiert sich das deutsche Finanzamt nur für die Einnahmen, die ich mit Wohnsitz in Deutschland verbucht habe?

    Über Hilfe wäre ich wirklich unfassbar dankbar!

    #2
    AW: Selbstständig im Ausland - welches Formular?

    Muss ich meine Verdienste in Frankreich überhaupt angeben?
    Ja, das musst du! Die unterliegen nämlich in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

    Für die nebenberuflich selbständige Tätigkeit hier in Deutschland musst du eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

    Für deine Einkommensteuererklärung benötigst du zusätzlich zum Hauptvordruck und der Anlage Vorsorgeaufwand in jedem Fall die Anlagen S und WA

    In die Anlage S kommt der Gewinn aus deiner Tätigkeit als Übersetzerin. In der Anlage WA erklärst du deine Einkünfte in Frankreich.

    Falls du über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügst, kannst du die Kosten deines Studiums als Werbungskosten erklären. Wenn das Studium nichts mit deiner Übersetzertätigkeit zu tun hat,

    nimmst du dafür am einfachsten die Anlage N, bei Gleichartigkeit kannst du die Kosten auch über die EÜR und die Anlage S darstellen.

    Das Thema Umsatzsteuer ist ein eigenes Kapitel, dazu muss man wissen, ob du deine selbständige Tätigkeit bereits beim Finanzamt angemeldet hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Selbstständig im Ausland - welches Formular?

      Vielen Dank für die Antwort! Ich wäre sonst komplett verloren gewesen.

      Eine Sache verwirrt mich noch: Ich habe 2017 AUSSCHLIESSLICH für französische Unternehmen gearbeitet. Auch meine selbstständige Arbeit ab September, die ich mit Wohnsitz in Deutschland gemacht habe, war für ein Unternehmen in Frankreich. Gehören diese Einnahmen dennoch in Anlage S, ohne Kenntlichmachung?

      Umsatzsteuer führe ich als Kleinunternehmerin noch keine ab.

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        #4
        AW: Selbstständig im Ausland - welches Formular?

        Hallo Isoflavon,

        das sind Einkünfte, die du in Deutschland erzielst, wo du die Tätigkeit ja ausgeübt hast, also ist die Anlage S völlig in Ordnung, du trägst ja nur den Gewinn ein.

        Tschüß

        P.S. wenn mal die umsatzsteuerliche Beurteilung erforderlich wird, muss man schauen -> Ort der sonstigen Leistung ist manchmal abhängig davon, für wen wird die Leistung erbracht usw.

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