Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

    Hallo zusammen,
    ich hätte eine Frage zum Thema Betriebsnebenkosten. Im September 2016 bin ich mit meinem Freund zusammengezogen. Nun habe ich eine Betriebskostenabrechnung von meiner alten Wohnung vom 01.01.2016-31.07.2016 (Eingang: Juli 2017) und es kommt noch eine neue Abrechnung unserer jetzigen gemeinsamen Wohnung vom 01.09.2016-01.09.2017 (liegt uns leider noch nicht vor). Kann ich beide Nebenkostenabrechnungen zusammen absetzen lassen für das Jahr 2017? Wenn ja, wie mache ich das? Addiere ich die die Werte einfach?

    LG

    #2
    AW: Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

    Hallo Isabell,
    einfach addieren.
    Gruß Xaver

    Kommentar


      #3
      AW: Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

      Super, danke für die schnelle Antwort. Wie sieht es denn aus, wenn ich vor Abgabe der Einkommensteuer meine Abrechung von 2016/2017 nicht erhalten habe. Theoretisch kann sich mein Vermieter ja ein Jahr Zeit lassen und dies wäre dann bis September. Könnte ich dann 2019 die Nebenkosten von 2016/2017 genauso absetzten, sprich addieren?

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

        Zitat von Isabell Beitrag anzeigen
        Könnte ich dann 2019 die Nebenkosten von 2016/2017 genauso absetzten
        2019? Das Finanzamt akzeptiert es, wenn der in den Nebenkosten aufgeführte Arbeitslohn in der Steuererklärung für das Jahr der Abrechnung geltend gemacht wird.

        Kommentar


          #5
          AW: Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

          Hallo Isabell,

          grundsätzlich gehört alles in das Kalenderjahr wo es zugeordnet ist, aber viele Finanzämter akzeptieren das so, wenn die 2016er Abrechnung in 2017 kommt und dann dort geltend gemacht wird und im Folgejahr 2018 dann die Betriebskostenabrechnung von 2017 usw., weil es ja oft die gleichen Beträge sind, wenn kein Wohnungswechsel ist.
          Wichtig, dass man nicht doppelt einreicht bzw. abkassiert.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

            Es gibt, was den Zeitpunkt der Geltendmachung angeht, ein Anwendungsschreiben des BMF. Dort werden unter den Randnummern 47 und 48 die Möglichkeiten erläutert,

            auch die Aufteilung unter Berücksichtigung laufender Abschlagszahlungen ist dort ein Thema.

            https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=5
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Betriebsnebenkosten aus 2 Haushalten wegen Umzug

              Ich will aber vorsichtshalber darauf hinweisen, dass nicht die gesamten Nebenkosten-Abrechnungen (wie Isabell angefragt hatte), sondern nur die darin enthaltenen haushaltsnahen Aufwendungen gem 35a EStG Berücksichtigung finden. Darauf hatten die Vorredner bereits aufmerksam gemacht, allerdings nur indirekt.

              Bolletax

              Kommentar

              Lädt...
              X