Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

kurze Hilfestellung bei Reisekosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    kurze Hilfestellung bei Reisekosten

    Hallo, Elster-Gemeinde,

    bräuchte mal kurze eine Info. Folgender Sachverhalt auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20 stehen 2,40 €.
    Soweit so gut. Hier war ich auf einer 2 tägigen Dienstreise mit Übernachtung.
    Nur eine kurze Frage ob ich es so richtig in der Steuer eingetragen habe.


    Anlage N
    Zeile 53 2
    und
    Zeile 57 2 (Betrag aus der Lohnsteuerbescheiniung abgerundet)

    Vielen herzlichen Dank!

    #2
    AW: kurze Hilfestellung bei Reisekosten

    Die Angaben sind grundsätzlich zutreffend!

    Sollte der Arbeitgeber die Hotelrechnung samt Frühstück bezahlt haben, musst du in Zeile 55 zusätzlich eine 20%-Tagegeldkürzung wegen Mahlzeitengestellung erklären (ebenfalls auf volle Euro abgerundet)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: kurze Hilfestellung bei Reisekosten

      Vielen Dank für die Info. Ja habe Hotel erstattet bekommen mit 85,50 €. Dann trage ich dies in Zeile 55 ein.

      Danke für die schnelle Info.

      Kommentar


        #4
        AW: kurze Hilfestellung bei Reisekosten

        Nein, doch nur die 4,80 € (4 €) für das Frühstück, wenn das in den 85,50 € enthalten war!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: kurze Hilfestellung bei Reisekosten

          Sorry, jetzt hab ich es verstanden.
          Ich sitz bei dem Thema irgendwie auf dem Schlauch *lach*

          1. Tag: 9,60 € erhalten für Mittagessen
          2. Tag: 9,60 € Mittag + 2,40 € für Frühstück erhalten.

          Dann kommt 21 € in die Zeile 55.

          Ich hoffe ich hab nicht zu sehr genervt.
          Im nächsten Jahr weiß ich es dann....
          Zuletzt geändert von Binki80; 12.04.2018, 22:15.

          Kommentar


            #6
            AW: kurze Hilfestellung bei Reisekosten

            Wenn das so war, dann ist das korrekt erklärt!

            Da kommt zwar für dich nichts bei raus, aber das sieht das Steuerrecht nun mal so vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X