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Übungsleiterpauschale

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    Hallo Charlie24,

    da hast du mich missverstanden, ich meinte Hauptjob und Minijob beim selben Arbeitgeber geht nicht.
    Da kenne ich beispielsweise Unternehmen die die eigenen Mitarbeiter am Wochenende als Putzkraft beschäftigen wollen - das geht nicht (bzw. nur über Umwege).

    Und ich dachte halt, dass sobald der Nebenjob mit dem Hauptjob zusammenhängt das auch nicht geht (der Lehrer, die seinen Schülern Nachhilfe gibt z.B.).
    War auch nur eine Frage, ist dann doch nicht mein Thema.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    ...ist es denn überhaupt zulässig bei ein und dem selben Arbeitgeber sowohl wissenschaftlicher Mitarbeiter als auch Übungsleiter im Sinne des Steuerrechts zu sein?
    Meines Wissens ja und das kommt an Hochschulen durchaus nicht so selten vor. Solche Kurse können einen ganz anderen Bereich als die Haupttätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter betreffen

    und damit die Bedingungen der Nebenberuflichkeit wohl erfüllen.

    Bei einem Minijob geht das beispielsweise nicht.
    Wo ist das geregelt? Das habe ich schon mal anders gehört, ich selbst weiß das aber nicht.

    - - - Aktualisiert - - -

    Jetzt habe ich doch selbst nachgesehen! Die Kombination von Übungsleiterpauschale und Minijob ist laut Minijobzentrale zulässig:

    https://www.minijob-zentrale.de/DE/0...mamt/node.html

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    Hallo,

    ist es denn überhaupt zulässig bei ein und dem selben Arbeitgeber sowohl wissenschaftlicher Mitarbeiter als auch Übungsleiter im Sinne des Steuerrechts zu sein?

    Bei einem Minijob geht das beispielsweise nicht.

    Stefan

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  • Kent
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    Zitat von mguan Beitrag anzeigen
    Weiß denn vielleicht jemand, wie ich die Steuern dieses Anteils an meinem Lohn, der ja bereits in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ist, erstattet kriegen kann?
    Die Sozialabgaben können nicht erstattet werden.
    Um die Lohnsteuer zu korrigieren, wäre es möglich, die steuerfreie Übungsleiterpauschale in Anlage N, Zeile 27 zu erklären und gleichzeitig das Steuerbrutto unter Nr.3 der LStB um diesen Betrag zu reduzieren.
    Dieses Vorgehen sollte dem FA aber erläutert werden (z.B. in Zeile 98 im Hauptvordruck) oder gleich schriftlich, sonst wird automatisch die übermittelte LStB vom AG verwendet.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    Ohne Kürzung des bescheinigten Bruttolohns um diesen unter 2.400 € liegenden Betrag wird das nicht machbar bzw. erklärbar sein!

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  • mguan
    hat ein Thema erstellt Übungsleiterpauschale.

    Übungsleiterpauschale

    Hallo,
    ich benötige eure Hlife bezüglich der Übungsleiterpauschale.
    Ich weiß, dass ich die Voraussetzungen erfülle, da ich einen Kurs an der Uni halte. Allerdings ist die Uni-Verwaltung zu faul, um mir diesen Teil steuerfrei, da unter 2400€ auszuzahlen, sondern stockt stattdessen nur meinen Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin auf. Das führt natürlich dazu, dass ich auf diesen Betrag sowohl Steuern als auch Sozialausgaben zahlen muss.
    Nun wollte ich den Freibetrag durch die Steuererklärung geltend machen und habe bislang jedoch nur Tipps dazu gefunden, wie man den steuerfrei erhaltenen Betrag erklärt.
    Weiß denn vielleicht jemand, wie ich die Steuern dieses Anteils an meinem Lohn, der ja bereits in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ist, erstattet kriegen kann?
    Vielen Dank schon mal im Voraus!
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