Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV - Angaben zu Kinder

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV - Angaben zu Kinder

    Hallo,

    ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung 2017 und verstehe leider nicht, wie ich in der Anlage AV - Angaben zu Kinder etwas hinterlegen muss.

    Ich habe ein Kind mit in unsere Ehe gebracht und wir haben nochmal gemeinsamen Nachwuchs.

    Muss ich meine große Tochter bei:
    Nur bei Eltern, die miteinander verheiratet sind oder miteinander eine Lebenspartnerschaft führen und 2017 nicht dauernd getrennt gelebt haben.
    hinterlegen
    oder unten bei: Bei allen anderen Kindergeldberechtigten

    Sorry für die blöde Frage, aber ich weiß es nicht, da mein Mann ja nicht ihr leiblicher Vater ist.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    S.

    #2
    AW: Anlage AV - Angaben zu Kinder

    Ich würde den Text in der Eingabehilfe:

    Bei leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern ...
    so interpretieren, dass in Deinem Fall die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

    Kommentar

    Lädt...
    X