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Rentenanpassungsbetrag in Anlage R

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    Rentenanpassungsbetrag in Anlage R

    Moin zusammen,

    habe eine Verständnisfrage zum Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 der Anlage R.

    Ich verstehe es so, dass dort der Betrag eingesetzt wird, um den die aktuelle Brutto-Jahresrente den entsprechenden Betrag aus dem Ermittlungsjahr übersteigt.

    Angenommen das Ermittlungsjahr ist 2015 (Jahresrente 10.000,- €), aktuelles Erklärungsjahr ist 2017 (Jahresrente 11.000,- €). Würde ein Anpassungsbetrag von 1.000,- € bedeuten - richtig?.

    Frage:

    In jeder künftigen Steuererklärung bleibt dann immer die Jahresrente aus dem Ermittlungsjahr 2015 Grundlage zur Ermittlung dieses Anpassungsbetrages?
    D. h., angenommen, die Jahresrente beträgt z. B. im Jahr 2027 ca. 14.000,- €, dann würde der Anpassungsbetrag in diesem Beispiel 4.000,- € betragen?

    Zusatzfrage:

    Wenn ich versäume, den Anpassungsbetrag einzutragen, was passiert, außer das Elster mir nicht den richtigen Steuerbetrag in der Berechnung anzeigt. Wird dieser Fehler in der offiziellen Berechnung durch das Finanzamt ausgebügelt?

    Über hilfreiche Antworten freue ich mich.

    Gruß - rollo-20

    #2
    AW: Rentenanpassungsbetrag in Anlage R

    In jeder künftigen Steuererklärung bleibt dann immer die Jahresrente aus dem Ermittlungsjahr 2015 Grundlage zur Ermittlung dieses Anpassungsbetrages?
    D. h., angenommen, die Jahresrente beträgt z. B. im Jahr 2027 ca. 14.000,- €, dann würde der Anpassungsbetrag in diesem Beispiel 4.000,- € betragen?
    Das ist richtig! Ermittlungsjahr für den steuerfreien Rentenbetrag ist das erste volle Rentenjahr, in dem Jahr gibt es deshalb noch keinen Rentenanpassungsbetrag.
    Beispiel: Bei einem Rentenbeginn 01.07.2014 bleiben 32% des Rentenbetrags des Jahres 2015 steuerfrei, ab 2016 greift dann der Rentenanpassungsbetrag

    Wenn ich versäume, den Anpassungsbetrag einzutragen, was passiert, außer das Elster mir nicht den richtigen Steuerbetrag in der Berechnung anzeigt. Wird dieser Fehler in der offiziellen Berechnung durch das Finanzamt ausgebügelt?
    Der Fehler wird in der Regel behoben, da die Rentenversicherung den Rentenanpassungsbetrag auch an das Finanzamt übermittelt.

    Um das Vergessen und die eigene Ermittlung zu vermeiden, kann man die Daten bei der Rentenversicherung anfordern oder den Belegabruf nutzen. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden:

    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenanpassungsbetrag in Anlage R

      Moin @Charlie24,

      vielen Dank für Deine schnelle Reaktion und die verständliche Hilfestellung.

      Auch den Tipp mit der Datenanforderung bei der Rentenversicherung habe ich sofort umgesetzt.

      Dieses ist ein tolles und kompetentes Forum mit vielen langjährigen Spezialisten - bisher konnte mir hier immer schnell geholfen werden. Danke dafür.

      Viele Grüße - rollo-20

      Kommentar


        #4
        AW: Rentenanpassungsbetrag in Anlage R

        Zitat von rollo-20 Beitrag anzeigen
        Moin @Charlie24,

        vielen Dank für Deine schnelle Reaktion und die verständliche Hilfestellung.

        Auch den Tipp mit der Datenanforderung bei der Rentenversicherung habe ich sofort umgesetzt.

        Dieses ist ein tolles und kompetentes Forum mit vielen langjährigen Spezialisten - bisher konnte mir hier immer schnell geholfen werden. Danke dafür.

        Viele Grüße - rollo-20
        +++++++++++++++++++++++++
        Moin,
        mein Finanzbeamter in Delmenhorst sagte: Sie brauchen bei Renten und Kapitalerträgen keine Angaben mehr machen, weil die schon elektronisch von der Rentenversicherung und den Banken übermitelt wurden. Außerdem braucht man ab 2018 keine Belege für das Vorjahr mitschicken, aber aufbewahren auf Anforderung.
        global.

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          #5
          AW: Rentenanpassungsbetrag in Anlage R

          das ist Quatsch oder wurde falsch verstanden.

          Natürlich sind die Einkünfte selbst zu erklären, auch wenn die Daten zu Renten tatsächlich an die FÄ übermittelt werden.

          Nicht übermittelt werden entgegen der landläufigen Meinung die Kapitalerträge.

          Das Einzige was stimmt, ist die Aussage zu den Belegen.

          Kommentar


            #6
            AW: Rentenanpassungsbetrag in Anlage R

            Zitat von giss Beitrag anzeigen
            +++++++++++++++++++++++++
            Moin,
            mein Finanzbeamter in Delmenhorst sagte: Sie brauchen bei Renten und Kapitalerträgen keine Angaben mehr machen, weil die schon elektronisch von der Rentenversicherung und den Banken übermitelt wurden. Außerdem braucht man ab 2018 keine Belege für das Vorjahr mitschicken, aber aufbewahren auf Anforderung.
            global.
            Hallo giss,

            da hast du mit Sicherheit was falsch verstanden, jeder muss in seiner Steuererklärung die Angaben selbst erklären auch wenn diese dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

            Tschüß

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