Im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eines Immobiliendarlehens wurde eine Einmalzahlung i. H. v. 10k € vereinbart.
Davon hat die Bank direkt Kapitalerstragssteuer an das Finanzamt abgeführt.
Dies hat der Steuerpflichtige im Rahmen der EST 2017 angegeben und beantragt dies zu korrigieren.
Vom Finanzamt wurde dies kommentarlos abgelehnt und unter Kapitalerträge i.S.d. §32d I EStG verbucht.
Handelt es sich hier tatsächlich um Kapitalerträge bez. besteht für solch eine Art Vergleich eine Steuerpflicht?
Leider konnte ich keinerlei Lektüre oder Urteile dazu finden.
Vielen Dank
Davon hat die Bank direkt Kapitalerstragssteuer an das Finanzamt abgeführt.
Dies hat der Steuerpflichtige im Rahmen der EST 2017 angegeben und beantragt dies zu korrigieren.
Vom Finanzamt wurde dies kommentarlos abgelehnt und unter Kapitalerträge i.S.d. §32d I EStG verbucht.
Handelt es sich hier tatsächlich um Kapitalerträge bez. besteht für solch eine Art Vergleich eine Steuerpflicht?
Leider konnte ich keinerlei Lektüre oder Urteile dazu finden.
Vielen Dank
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