Voraussetzung für die Frage: Abwesenheit 24 Stunden ==> Verpflegungspauschale 24,00€
Die Feldnummern beziehen sich auf das Elster-Formular EUeR 2017 (41=Übernachtungskosten, 55=Verpflegungsmehraufwendungen)
Frage: Darf ich frei wählen, ob ich bei Hotelübernachtung mit auf Rechnung seperat ausgewiesenem Frühstück
Variante a) die Verpflegungspauschale Feld 55 um 4,80€ kürze?
oder
Variante b) nur die reinen Übernachtungskosten (ohne Frühstück) in Feld 41 eintrage und dafür die volle Verpflegungspauschale von 24,00€ in Feld 55 eintrage?
Beispiel:
Hotelübernachtung gesamt: 38,00€ rutto
Übernachtung: 31,40€ netto + 7% MwSt. 2,20€ = 33,60€ brutto
Frühstück: 3,70€ netto + 19% MwSt. 0,70€ = 4,40€ brutto
In diesem Beispiel wäre es günstiger, die volle Verpflegungspauschale anzusetzen und nur die Übernachtung anzugeben, also Variante b).
Da das Frühstück meist teurer ist als im angegebenen Beispiel, ist meist Variante a) günstiger.
Bin gespannt, ob beide Varianten a) und b) überhaupt zulässig sind. Bitte um Nachsicht, falls es im Internet bereits ausführlich beschrieben ist, hab trotz viel googelns keine eindeutige Antwort bekommen, bin aber für Links dankbar.
Beste Grüße
jubuntu79, neu im Forum
Die Feldnummern beziehen sich auf das Elster-Formular EUeR 2017 (41=Übernachtungskosten, 55=Verpflegungsmehraufwendungen)
Frage: Darf ich frei wählen, ob ich bei Hotelübernachtung mit auf Rechnung seperat ausgewiesenem Frühstück
Variante a) die Verpflegungspauschale Feld 55 um 4,80€ kürze?
oder
Variante b) nur die reinen Übernachtungskosten (ohne Frühstück) in Feld 41 eintrage und dafür die volle Verpflegungspauschale von 24,00€ in Feld 55 eintrage?
Beispiel:
Hotelübernachtung gesamt: 38,00€ rutto
Übernachtung: 31,40€ netto + 7% MwSt. 2,20€ = 33,60€ brutto
Frühstück: 3,70€ netto + 19% MwSt. 0,70€ = 4,40€ brutto
In diesem Beispiel wäre es günstiger, die volle Verpflegungspauschale anzusetzen und nur die Übernachtung anzugeben, also Variante b).
Da das Frühstück meist teurer ist als im angegebenen Beispiel, ist meist Variante a) günstiger.
Bin gespannt, ob beide Varianten a) und b) überhaupt zulässig sind. Bitte um Nachsicht, falls es im Internet bereits ausführlich beschrieben ist, hab trotz viel googelns keine eindeutige Antwort bekommen, bin aber für Links dankbar.
Beste Grüße
jubuntu79, neu im Forum
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