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Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

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    Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

    Voraussetzung für die Frage: Abwesenheit 24 Stunden ==> Verpflegungspauschale 24,00€
    Die Feldnummern beziehen sich auf das Elster-Formular EUeR 2017 (41=Übernachtungskosten, 55=Verpflegungsmehraufwendungen)

    Frage: Darf ich frei wählen, ob ich bei Hotelübernachtung mit auf Rechnung seperat ausgewiesenem Frühstück
    Variante a) die Verpflegungspauschale Feld 55 um 4,80€ kürze?
    oder
    Variante b) nur die reinen Übernachtungskosten (ohne Frühstück) in Feld 41 eintrage und dafür die volle Verpflegungspauschale von 24,00€ in Feld 55 eintrage?
    Beispiel:
    Hotelübernachtung gesamt: 38,00€ rutto
    Übernachtung: 31,40€ netto + 7% MwSt. 2,20€ = 33,60€ brutto
    Frühstück: 3,70€ netto + 19% MwSt. 0,70€ = 4,40€ brutto

    In diesem Beispiel wäre es günstiger, die volle Verpflegungspauschale anzusetzen und nur die Übernachtung anzugeben, also Variante b).
    Da das Frühstück meist teurer ist als im angegebenen Beispiel, ist meist Variante a) günstiger.

    Bin gespannt, ob beide Varianten a) und b) überhaupt zulässig sind. Bitte um Nachsicht, falls es im Internet bereits ausführlich beschrieben ist, hab trotz viel googelns keine eindeutige Antwort bekommen, bin aber für Links dankbar.

    Beste Grüße
    jubuntu79, neu im Forum

    #2
    AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

    Wer hat denn die Hotelübernachtung bezahlt? Eine Kürzung des pauschalen Verpflegungsmehraufwands erfolgt dann, wenn eine Mahlzeit durch einen Dritten (z. B. Arbeitgeber) gestellt wird,

    wenn also der Arbeitgeber die Kosten des Hotels einschließlich Frühstück komplett bezahlt hat.

    Das ist allerdings kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

      Hallo Charlie,
      danke für Deine Antwort.
      Sorry, hatte eine wichtige Angabe vergessen. Bin freiberuflicher Ingenieur (Einzelunternehmer) und deswegen natürlich für die Zahlung selbst verantwortlich.
      Bei mir gibt es demnach keinen Arbeitgeber, der etwas bezahlt.
      Es geht um die Felder 41 (Übernachtungskosten) und 55 (Verpflegungsmehraufwendungen) der Einnahmenüberschussrechnung 2017.
      Hoffe, ich konnte dadurch etwas mehr Klarheit schaffen.
      Gruß jubuntu79

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        #4
        AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

        Ok, dann machst du in Zeile 41 die Übernachtungskosten ohne Frühstück geltend und in Zeile 55 den ungekürzten pauschalen Verpflegungsmehraufwand für deine Dienstreisen und auch den für die ersten 3 Monate

        deiner doppelten Haushaltsführung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

          Ok, danke. Zurück zur Ausgangsfrage: Variante b) ist also laut Deiner Antwort zulässig. Ist auch Variante a) zulässig?

          Zitat von jubuntu79 Beitrag anzeigen
          Frage: Darf ich frei wählen, ob ich bei Hotelübernachtung mit auf Rechnung seperat ausgewiesenem Frühstück
          Variante a) die Verpflegungspauschale Feld 55 um 4,80€ kürze [folgendes ergänzt:] und in Feld 41 die vollen Übernachtungskosten inkl. Frühstück eintrage?
          oder
          Variante b) nur die reinen Übernachtungskosten (ohne Frühstück) in Feld 41 eintrage und dafür die volle Verpflegungspauschale von 24,00€ in Feld 55 eintrage?

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            #6
            AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

            Hallo,

            ich verstehe die Frage eigentlich gar nicht.

            Die Pauschalen sind doch nur Erleichterung, man kann natürlich auch die wirklichen Kosten nehmen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

              Die Pauschalen sind doch nur Erleichterung, man kann natürlich auch die wirklichen Kosten nehmen.
              Seit wann kann man beim Verpflegungsmehraufwand die wirklichen Kosten nehmen?

              § 4 Abs. 4 Nr. 5 EStG i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG sind m. E. eindeutig!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Seit wann kann man beim Verpflegungsmehraufwand die wirklichen Kosten nehmen?

                § 4 Abs. 4 Nr. 5 EStG i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG sind m. E. eindeutig!
                Ich verstehe reckoner so, dass er die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten meint, so wie Du, Charlie24, es in Deinem Beitrag von heute, 19.04.2018, 16:33 Uhr beschrieben hast:

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ok, dann machst du in Zeile 41 die Übernachtungskosten ohne Frühstück geltend und in Zeile 55 den ungekürzten pauschalen Verpflegungsmehraufwand für deine Dienstreisen und auch den für die ersten 3 Monate deiner doppelten Haushaltsführung.

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                  #9
                  AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

                  So habe ich das nicht verstanden, denn für Übernachtungen gibt es keine Pauschalen!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

                    Hallo,

                    ich meinte schon die Verpflegungskosten, und sorry, § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG war mir nicht bekannt.

                    Ich ging halt davon aus, dass notwendige Betriebsausgaben auch berücksichtigt werden dürfen (notwendig ist die Verpflegung ja zweifelsohne, und was kann man dafür, dass die Geschäftspartner beispielsweise in der Schweiz leben, wo alles doppelt so teuer ist?).
                    Offenbar ist das nicht so, ergo gilt das auch für das Frühstück (darf nicht direkt angesetzt werden - wobei ich noch nie gesehen habe, dass da jemand die Hotelrechnungen auseinander nimmt, vielmehr ist es dann doch üblich, einfach die Pauschale wegzulassen - ?).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

                      Hallo,

                      danke für die bisherigen Ausführungen. Aus §9 Abs.4a EStG lese ich allerdings nicht heraus, ob ich als Freiberufler die Wahl hab zwischen

                      a) Das auf der Hotelrechnung separat ausgewiesene Frühstück mit zu den Reisekosten (Feld 41) zu schreiben und dafür die Verpflegungspauschale (Feld 55) um 20% zu kürzen
                      oder
                      b) Das auf der Hotelrechnung separat ausgewiesene Frühstück nicht auf die Reisekosten (Feld 41) zu schreiben und dafür die volle Verpflegungspauschale in Feld 55 einzutragen.

                      Meine Frage lautet: Sind beide Varianten erlaubt? Unabhängig davon, was für mich günstiger ist (meist Variante a, weil die Frühstückskosten im Hotel meist höher als 4,80€ sind)

                      @reckoner: Finde es ebenfalls einfacher, mit der Pauschale zu arbeiten, ich wollte mir jedoch gerne bestätigen lassen, dass ich in diesem Fall, wenn ich 20% von den Verpflegungsmehraufwendungen (Feld 55) abziehe, in Feld 41 die vollen Hotelkosten inkl. Frühstück eintragen darf.

                      Beste Grüße
                      jubuntu79
                      Zuletzt geändert von jubuntu79; 20.04.2018, 00:41.

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                        #12
                        AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

                        Du hast m. E. keine Wahlmöglichkeit, die pauschale Kürzung kann im Regelfall nur für Arbeitnehmer greifen. Du bekommst doch keine Mahlzeit von einem Dritten zur Verfügung gestellt!

                        In der amtlichen Anleitung zur Einkommensteuererklärung steht zu dem Thema folgendes:

                        Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für eine Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist der Werbungskostenabzug tageweise zu kürzen,
                        und zwar für ein zur Verfügung gestelltes:
                        Frühstück um 4,80 Euro (= 20 % von 24 Euro),
                        Mittagessen um 9,60 Euro (= 40 % von 24 Euro),
                        Abendessen um 9,60 Euro (= 40 % von 24 Euro).
                        Je Kalendertag erfolgt eine Kürzung der Verpflegungspauschale auf maximal 0 Euro. Haben Sie für eine zur Verfügung gestellte Mahlzeit ein Entgelt gezahlt, mindert dieser Betrag die Kürzung der Verpflegungspauschale.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Verpflegungspauschale und Hotelübernachtung

                          ... und was kann man dafür, dass die Geschäftspartner beispielsweise in der Schweiz leben, wo alles doppelt so teuer ist?
                          Hallo reckoner,

                          deswegen gelten für die Schweiz ja auch höhere Tagessätze von 62,00 Euro, für Genf sind das sogar 64,00 Euro.

                          Das System ist trotz Pauschalierung schon durchdacht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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