[62] Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
[63] Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)
[64] Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten
Hallo zusammen, mir sind die Unterschiede der Felder 62-64 nicht klar.
In meinem Fall verwende ich meinen privaten PKW für die betrieblich bedingten Fahrten. Diese betragen deutlich weniger als 50%, sodass der private PKW nicht ins Betriebsvermögen übergeht.
- Bin Freiberufler und arbeite vor Ort bei einem Kunden in dessen Betriebsgelände.
- Meine Privatwohnung ist gleichzeitig mein Büro. Die Entfernung zum Kunden beträgt 200km.
- Habe eine Zweitwohnung, diese ist 210km von meiner Erstwohnung (=Büro) entfernt.
- Die Entfernung zwischen Zweitwohnung und Betriebsgelände des Kunden beträgt 5 km
- Eine typische Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag, Anreise Sonntag Abend, Heimfahrt Freitag Abend.
Hierzu habe ich folgende Rechnung gemacht:
Sonntag: Anreise. 210 * 0,30€ = 63,00€ + 12,00€ Verpflegungspauschale
Montag-Donnerstag: Hin- und Rückfahrt zum Kunden von Zweitwohnung: 2 * 5 * 0,30€ = 3€ ==> 12,00€ für 4 Tage, 96,00€ Verpflegungspauschale für 4 Tage
Freitag: Morgens: Fahrt zum Kunden von Zweitwohnung: 5 * 0,30€ = 1,50€, Abends Fahrt vom Kunden zur Privatwohnung (=Büro): 200 * 0,30€ = 60€ + 12,00€ Verpflegungspauschale
Zwei Fragen:
a) Ist diese Aufstellung grundsätzlich korrekt so und dürfen alle Fahrten mit Entfernungspauschale abgerechnet werden?
b) In welche der Felder 62-64 trage ich die Fahrten ein?
Beste Grüße
jubuntu79
[63] Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)
[64] Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten
Hallo zusammen, mir sind die Unterschiede der Felder 62-64 nicht klar.
In meinem Fall verwende ich meinen privaten PKW für die betrieblich bedingten Fahrten. Diese betragen deutlich weniger als 50%, sodass der private PKW nicht ins Betriebsvermögen übergeht.
- Bin Freiberufler und arbeite vor Ort bei einem Kunden in dessen Betriebsgelände.
- Meine Privatwohnung ist gleichzeitig mein Büro. Die Entfernung zum Kunden beträgt 200km.
- Habe eine Zweitwohnung, diese ist 210km von meiner Erstwohnung (=Büro) entfernt.
- Die Entfernung zwischen Zweitwohnung und Betriebsgelände des Kunden beträgt 5 km
- Eine typische Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag, Anreise Sonntag Abend, Heimfahrt Freitag Abend.
Hierzu habe ich folgende Rechnung gemacht:
Sonntag: Anreise. 210 * 0,30€ = 63,00€ + 12,00€ Verpflegungspauschale
Montag-Donnerstag: Hin- und Rückfahrt zum Kunden von Zweitwohnung: 2 * 5 * 0,30€ = 3€ ==> 12,00€ für 4 Tage, 96,00€ Verpflegungspauschale für 4 Tage
Freitag: Morgens: Fahrt zum Kunden von Zweitwohnung: 5 * 0,30€ = 1,50€, Abends Fahrt vom Kunden zur Privatwohnung (=Büro): 200 * 0,30€ = 60€ + 12,00€ Verpflegungspauschale
Zwei Fragen:
a) Ist diese Aufstellung grundsätzlich korrekt so und dürfen alle Fahrten mit Entfernungspauschale abgerechnet werden?
b) In welche der Felder 62-64 trage ich die Fahrten ein?
Beste Grüße
jubuntu79
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