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Verschiedene Posten auf einer Quittung/einem Kassenbon

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    Verschiedene Posten auf einer Quittung/einem Kassenbon

    Hallo,

    hab 2017 nicht immer darauf geachtet, dass ich für einzelne Posten mir getrennte Quittungen geben lasse.
    Meine Frage lautet: Akzeptiert das Finanzamt, wenn Quittungen auseinandergenommen werden und der Nettopreis und die Mehrwertsteuer für einzelne Posten per Hand ausgerechnet werden?

    Beispiel auf einer Quittung/einem Kassenbon:
    Multifunktionsdrucker mit Kopierfunktion.........................238,00€ ==> akzeptiert als GWG
    Monitor........................................... .........................119,00€ ==> nicht akzeptiert als GWG
    Küchengerät....................................... ........................11,90€ ==> nicht von der Steuer absetzbar
    ================================================== ============================
    Summe............................................. .......................368,90€
    Netto............................................. .........................310,00€
    MwSt. 19% .................................................. .............58,90€

    Also dass ich selbst ausrechne:
    Multifunktionsdrucker mit Kopierfunktion: netto 200€, MwSt. 38€
    Monitor: netto 100€, MwSt. 19€

    Im Beispiel hab ich günstige, leicht zu rechnende Zahlen verwendet.

    Aus meiner Sicht sollte es selbstverständlich sein, dass das Finanzamt das akzeptiert, aber ich möchte gerne auf Nummer sicher gehen und frage deswegen nach.

    Beste Grüße
    jubuntu79

    #2
    AW: Verschiedene Posten auf einer Quittung/einem Kassenbon

    Zitat von jubuntu79 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ........, aber ich möchte gerne auf Nummer sicher gehen und frage deswegen nach.

    Beste Grüße
    jubuntu79
    Hallo jubuntu79,

    ganz sicher gehst du, wenn du deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragst.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Verschiedene Posten auf einer Quittung/einem Kassenbon

      Es spricht meines Erachtens nichts dagegen,
      da die Ausgaben eindeutig zuordenbar ist.

      Kommentar

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