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Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

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    Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

    Hallo allerseits,

    ich bin seit ein paar Tagen dabei mich mit ELSTER FORMULAR 19.3 rumzuärgern (Steuer 2017).
    Obwohl ich die Daten aus dem Vorjahr übernommen habe, bekomme ich immer
    die Fehlermeldung: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
    Im folgenden gibt es auch keine Steuerberechnung.
    Es muss sich etwas am Programm geändert haben. Ich habe die Daten mehrfach zu 2016
    verglichen und auch mehrfach eingegeben. Leider kein Erfolg.
    Alles Nachlesen im Forum und Internet hatte keinen Erfolg.

    Hier der konkrete Fall:
    Anlage Kind
    Zeile 4 nicht ausgefüllt da das Kind im Ausland geboren ist und keine ID hat
    Zeile 5 Vorname eingetragen
    Zeile 6 Geburtsdatum eingetragen
    Zeile 7 Kindergeld Anspruch: 0 eingetragen und zuständige Familienkasse eingetragen
    Zeile 9 Daten und Adresse ausgefüllt (Staat: Italien)
    Zeile 10 Kreuz bei leibliches Kind
    Zeile 11 Namen der Mutter Geb.Datum und Dauer des Kindschaftsverhältnisses
    Zeile 12 Adresse und Kindschaftsverhältnis eingetragen
    Zeile 13 der andere Elternteil lebte im Ausland Daten eingetragen

    Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich stehe etwas auf dem Schlauch

    Noch zur Info:
    Für Testzwecke habe ich folgendes vergeblich versucht:
    ID Nummer (fiktiv) eingegeben
    Anspruch auf Kindergeld eingetragen
    Anderes Land gewählt
    Namen der Familienkasse geändert
    Zeile 13 den Eintrag gelöscht

    Gruß und Danke für die Hilfe im Voraus
    Zuletzt geändert von bavarese71; 24.04.2018, 10:25.

    #2
    AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

    Der Fehler in der Steuerberechnung bei einem zusammen mit einem Elternteil im Ausland lebenden Kind ist seit der Version 19.0 bekannt, aber bisher leider nicht behoben!

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post239754
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

      Unabhängig davon dürfte der Kindergeldanspruch iHv 0 € falsch sein, sondern 1.140 €, wenn das ein EU-Fall ist, denn zum einen gibt es in Italien durchaus gleichgestellte familienbezogene Leistungen, zum anderen besteht in der Regel darüber hinaus aufgrund EU-Recht ein Kindergeldanspruch mit der Folge, dass der Höhe nach letztlich ein Anspruch in deutscher Höhe besteht, worauf Du in Höhe der Hälfte Anspruch hast.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

        Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

        @Charly24: Leider hat mich der Link nicht so richtig weiter gebracht. Ok, die version 19 hat einen Fehler der nicht behoben ist.
        sollte ich die Erklärung trotzdem abschicken oder eher auf einen update warten?

        @Picard777: Leider habe ich keinen Anspruch auf Kindergeld, da ich selbst auch im Ausland lebe und mein Sohn den Wohnsitz bei der Mutter hat und
        die hat keinen Anspruch da sie zu viel verdient (laut eigener Aussage).

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          #5
          AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

          letzte Aussage ist Quatsch, da auch Einkommensmillionäre Kindergeld bekommen. Besser gesagt, das Kind erhält das Kindergeld, unabhängig davon, was die Eltern verdienen.

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            #6
            AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

            @kloebi: bei dem italienischen "Familienscheck"(assegno familiare) ist das anders. Da bekommt man auch kein Geld, sondern man bezahlt weniger Steuern.
            ganz seltsam ist z.B. auch dass man hier nur Kindergeld bekommt wenn man auch arbeitet! Auch als Selbstständiger oder bei bestimmten Arbeitsverträgen
            gibts kein Kindergeld.

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              #7
              AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

              Zitat von bavarese71 Beitrag anzeigen
              @kloebi: bei dem italienischen "Familienscheck"(assegno familiare) ist das anders. Da bekommt man auch kein Geld, sondern man bezahlt weniger Steuern.
              ganz seltsam ist z.B. auch dass man hier nur Kindergeld bekommt wenn man auch arbeitet! Auch als Selbstständiger oder bei bestimmten Arbeitsverträgen
              gibts kein Kindergeld.
              Hallo,

              du lebst im Ausland, die Mutter und das Kind auch
              Warum willst du eine deutsche Steuererklärung abgeben?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                @ FIGUL: Bin in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig, da ich von dort mein Einkommen beziehe.

                Ich weiß, meine Situation ist nicht unbedingt sehr häufig anzutreffen.

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                  #9
                  AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                  also es gibt unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat.

                  Und beschränkt steuerpflichtig, wenn man im Ausland wohnt, aber Einkünfte aus D hat.

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                    #10
                    AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                    Hallo,

                    Zitat von Charlie24 vom 1.8.2016:
                    Beschränkt steuerpflichtig ist normalerweise nur jemand, der keinen Wohnsitz im Inland hat.

                    Was soll dem die Anlage Kind nützen?

                    Sehe ich genau so

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      also es gibt unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat.

                      Und beschränkt steuerpflichtig, wenn man im Ausland wohnt, aber Einkünfte aus D hat.

                      ich möchte hier nicht über Sachen diskutieren die nicht zielführend sind. Ich denke die Diskussion drifted etwas in eine falsche Richtung.

                      By the way: unbeschräkt steuerpflichtig ist, auf Antrag, auch derjenige mit Auslandswohnsitz, der mindestens 90% seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht
                      Zuletzt geändert von bavarese71; 24.04.2018, 11:39.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                        By the way: unbeschräkt steuerpflichtig ist, auf Antrag, auch derjenige mit Auslandswohnsitz, der mindestens 90% seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht
                        Richtig: § 1 Abs. 3 EStG! https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

                        Was den Fehler angeht, ist dieser auf die Steuerberechnung beschränkt, die Erklärung selbst wird bei der Prüfung als fehlerfrei eingestuft, kann also übermittelt werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                          Danke Charlie24 !!!!

                          Das hat das Problem gelöst! Werde die Steuererklärung so wie sie ist übermitteln.

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                            #14
                            AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                            hallo, hat jmd. einen Lösungsvorschlag für das o.g. problem? (Kinder sind mit der Mutter im Ausland)
                            bei mir hat es auch für 2016 funktioniert und jetzt nicht mehr. würde die steuerberechnung gerne durchführen vor dem versenden.
                            kann man die erklärung evtl. trotz nicht funktionierender Berechnung versenden?
                            danke schonmal für die antworten!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

                              Hallo,

                              in Beitrag Nr. 2 und Link darin wird der Grund dafür benannt.
                              Gruß, Basteltyp

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