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Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

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    Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

    Bei der Berechnung standen früher die 80 Euro für die Arbeitnehmer Sparzulage, die ich von der Summe die ich erstattet bekam, noch abziehen mußte.
    Beispiel:
    -500 Euro
    80 Euro

    blieben 420 Euro Rückerstattung.

    Nun habe ich bei der Berechnung mit Elster nur die z.B -500 Euro stehen.
    heißt das, ich muß die 80 Euro abziehen???


    Belege und Eintragungen habe ich ja jetzt nicht mehr eingetragen bzw. abzugeben.

    Gruß
    funny

    #2
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

    Hast Du aufgrund Deiner Einkünfte dieses Jahr überhaupt einen Anspruch darauf ? Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte ?

    Es gibt Anlageformen, bei denen die Sparzulage nicht sofort, sondern erst nach Ablauf einer Sperrfrist ausgezahlt wird. Welche Anlageform ist es denn, um welches Jahr geht es, gibt es eine Sperrfrist ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

      Ich habe einen Anspruch darauf, jedes Jahr sind die 80 Euro fest.
      Mit Sperrfrist.

      Wenn ich die Beträge, war früher doch der VL Antrag bei Elster, eingeben würde, käme garantiert wieder die Summe.

      Aber nun ohne Eintrag, frage ich halt nach, wo die 80 Euro stehen?

      Danke

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

        Zitat von funny Beitrag anzeigen
        Ich habe einen Anspruch darauf, jedes Jahr sind die 80 Euro fest.
        Mit Sperrfrist.

        Wenn ich die Beträge, war früher doch der VL Antrag bei Elster, eingeben würde, käme garantiert wieder die Summe.

        Aber nun ohne Eintrag, frage ich halt nach, wo die 80 Euro stehen?

        Danke
        Hallo,

        die können nirgendswo stehen, da du im Gegensatz zu früher keinerlei Angaben zur VL machen kannst.
        Folglich fehlt doch die Berechnungsgrundlage.
        Ab 2017 kannst du nur noch das x setzen, dass du eine VL beantragst
        Bei der Veranlagung durch das FA werden die 80.- berücksichtigt.
        Das siehst du dann in deinem Bescheid

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

          Dann muß ich aber die 80 Euro bei der Elster Berechnung, die da wäre Rückerstattung -500 Euro, die 80 Euro abziehen?, oder ist das jetzt schon mit eingerechnet?

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

            Zitat von funny Beitrag anzeigen
            Dann muß ich aber die 80 Euro bei der Elster Berechnung, die da wäre Rückerstattung -500 Euro, die 80 Euro abziehen?, oder ist das jetzt schon mit eingerechnet?
            Hallo,

            wie vorher erwähnt - wie kann etwas berücksichtigt werden (in der Berechnung) wenn keine Angaben gemacht wurden

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

              Angeblich taucht die Arbeitnehmersparzulage bei den Leuten, die den Belegabruf nutzen, in der Steuervorausberechnung auf.

              https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post240933
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Arbeitnehmer Sparzulage steht nicht mehr in der Berechnung

                Hallo,

                das stimmt so nicht -> ich habe meine 2017er Erklärung in MeinElster angelegt und natürlich auch im EF und im HV kein Kreuz gesetzt bei Zeile 91.
                Wenn ich den Belegabruf mache für die VL-Bescheinigung wird mir der Wert laut Bescheinigung angezeigt, Meldung kommt Beleg wurde übernommen und es sitzt lediglich der Haken in Zeile 91.
                Und die Steuerberechnung zeigt keine Berücksichtigung der VL an, ist ja auch logisch eigentlich es fehlt ja der Wert.

                Tschüß
                Zuletzt geändert von holzgoe; 27.04.2018, 07:57. Grund: Ergänzung

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