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Steuererklärung Polizeibeamter

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    Steuererklärung Polizeibeamter

    Hallo zusammen,
    mein Sohn ist Polizeibeamter im Streifendienst und möchte nun auch seine Steuererklärung über Elster machen.

    Deshalb haben wir einige Fragen zu verschiedenen Punkten und hoffen auf (aktuelle) Antworten. Einige Sachen haben wir versucht, übers Internet zu finden, aber leider meist erfolglos.

    1.) Laut eines Urteils (Aktenzeichen ?) kann er Fahrtkosten UND Verpflegungsmehraufwand als Polizeibeamter im Streifendienst als Werbungskosten absetzen. Wenn das stimmt, wieviel ist das pro Arbeitstag und wo trägt man das ein (Zeile, Anlage)?
    Muss man dann das Urteil beilegen oder reicht das Aktenzeichen (es werden ja seit diesem Jahr keine Belege mehr gebraucht....)
    2.) Für die Erhalten der sportlichen Fittness besucht er ein Fitnessstudio. Auch hier die Frage, kann man den Beitrag und die Fahrten dorthin absetzen (so wird es wohl oft gemacht) und wenn ja, wo trägt man dies nun ein?
    3.) Handy - Kosten sind absetzbar ? (Wieviel pro Monat und wohin....?)
    4.) Waschkosten ?
    5.) Lerngruppe um auf dem rechtlichen Status Quo zu bleiben ?

    Gibt es dan sonst noch Tipps?

    Vielen Dank schon mal für die Mühe und die Antworten und Tipps!!!

    #2
    AW: Steuererklärung Polizeibeamter

    Zitat von Bierchen Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    mein Sohn ist Polizeibeamter im Streifendienst und möchte nun auch seine Steuererklärung über Elster machen.

    Deshalb haben wir einige Fragen zu verschiedenen Punkten und hoffen auf (aktuelle) Antworten. Einige Sachen haben wir versucht, übers Internet zu finden, aber leider meist erfolglos.

    1.) Laut eines Urteils (Aktenzeichen ?) kann er Fahrtkosten UND Verpflegungsmehraufwand als Polizeibeamter im Streifendienst als Werbungskosten absetzen. Wenn das stimmt, wieviel ist das pro Arbeitstag und wo trägt man das ein (Zeile, Anlage)?
    Muss man dann das Urteil beilegen oder reicht das Aktenzeichen (es werden ja seit diesem Jahr keine Belege mehr gebraucht....)
    2.) Für die Erhalten der sportlichen Fittness besucht er ein Fitnessstudio. Auch hier die Frage, kann man den Beitrag und die Fahrten dorthin absetzen (so wird es wohl oft gemacht) und wenn ja, wo trägt man dies nun ein?
    3.) Handy - Kosten sind absetzbar ? (Wieviel pro Monat und wohin....?)
    4.) Waschkosten ?
    5.) Lerngruppe um auf dem rechtlichen Status Quo zu bleiben ?

    Gibt es dan sonst noch Tipps?

    Vielen Dank schon mal für die Mühe und die Antworten und Tipps!!!
    Hallo,

    das regelt bei Beamten doch wohl der Dienstherr.
    Sprich Vater/Mutter Staat

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuererklärung Polizeibeamter

      Hallo,
      ich verstehe die Antwort nicht.

      Ich bzw wir wissen wirklich nicht, was wir bei diesen Punkten eintragen sollen bzw dürfen

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        #4
        AW: Steuererklärung Polizeibeamter

        Praktisch sind das fast alles Fragen, die Steuerrecht betreffen! Also kein Thema der elektronischen Steuererklärung

        Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Außendienst ist in der Anlage N unter Auswärtstätigkeit zu erklären. Da muss man nur die Anzahl der Tage eintragen, den Rest macht das Programm.
        Bei Fahrtkosten verstehe ich jetzt nicht, wo die entstehen. Für Fahrten zur Arbeitsstätte gilt die Entfernungspauschale.

        Fitnessstudio ist meines Erachtens Privatvergnügen.

        Wenn ein privates Handy dienstlich genutzt werden darf und der Dienstherr keine pauschale Abgeltung zahlt, muss der dienstliche Anteil geschätzt werden. Brauchbare Grundlage dafür ist eine Auswertung
        des Einzelverbindungsnachweises über mehrere Monate.

        Zu Reinigungskosten Uniform wird man im Internet fündig.

        Aufwendungen für eine Lerngruppe gehören in den Bereich Fortbildung. Bei uns werden Polizeibeamte durch den Dienstherrn fortgebildet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung Polizeibeamter

          Danke für die Infos

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            #6
            AW: Steuererklärung Polizeibeamter

            Kleiner Tipp für zukünftige Internetrecherchen: Bei Urteilen immer auf das Streitjahr achten. Bei den Reisekosten ist alles was Zeiträume vor 2014 betrifft nur noch eingeschränkt anwendbar.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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