Ein doppelter Haushalt liegt dann mangels Kostenbeteiligung eher nicht vor. Aber die Fahrten am Wochenende sind ganz normale Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Bei einer weiter entfernt liegenden Wohnung geht das, wenn es sich um den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt und mindestens zweimal monatlich gefahren wird.