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Elsterformular verrechnet sich um 18000€ im Vergleich zum Bescheid

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    Elsterformular verrechnet sich um 18000€ im Vergleich zum Bescheid

    Guten Abend zusammen,
    soeben habe ich meinen Onlinebescheid abgeholt und freute mich schon auf die im Elsterformular angekündigten 20385,34 € Erstattung, als mir doch beim Durchschauen des Onlinebescheids doch glatt die Kinnlade heruntergefallen ist. Da stehen jetzt nur noch 2439,76 € drin. Das ist eine Differenz von rund 18000 € ! Was soll das ?! Ich habe 2 Arbeitgeber in 2017 gehabt. Beim einen steht in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 3): 57700€ und beim anderen 43040,36€. In den 57700€ ist eine Abfindung von 32500€ mit drin. Ich hab alles so eingetragen, wie es in den Bescheinigungen drin stand.

    In der Berechnung von Elsterformular stand ganz oben ein Bruttoarbeitslohn von 68240€. Das Finanzamt hat im Bescheid daraus 100740€ gemacht.

    Was stimmt jetzt ? Hat jemand eine Idee?

    Danke und Gruß
    Steuerknecht

    #2
    AW: Elsterformular verrechnet sich um 18000€ im Vergleich zum Bescheid

    Hallo,

    offenbar ist das Finanzamt der Meinung, dass die Fünftelungsregelung nicht anwendbar ist (warum auch immer - was steht denn dazu in den Erläuterungen?).

    Verdienst du denn für gewöhnlich ca. 100T Euro im Jahr? Wenn ja dann ist es imho korrekt, und wenn nicht dann nicht.


    >>>Ich hab alles so eingetragen, wie es in den Bescheinigungen drin stand.

    Und, stand da auch noch was in den Zeilen 9 bis 14?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Elsterformular verrechnet sich um 18000€ im Vergleich zum Bescheid

      Interessant ist in 2017 insbesondere die Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung (grds. ermäßigt zu besteuernde Einnahmen, die aber vom Arbeitgeber bisher nicht ermäßigt besteuert wurden). Die ist neu in 2017 und muss dementsprechend (vom Finanzamt) anders behandelt werden also noch bis einschließlich 2016. Da kommt es schon mal zu Fehlern bei der Übernahme - oder die sind wirklich der Meinung, dass es nicht ermäßigt besteuert werden darf.

      Am besten (wie reckoner schon geschrieben hat) erst mal die Erläuterungen im Bescheid lesen und dann ggf. beim Finanzamt anrufen und nachfragen, warum die von den übermittelten Daten abgewichen sind.

      Kommentar


        #4
        AW: Elsterformular verrechnet sich um 18000€ im Vergleich zum Bescheid

        Zitat von Steuerknecht Beitrag anzeigen
        In der Berechnung von Elsterformular stand ganz oben ein Bruttoarbeitslohn von 68240€. Das Finanzamt hat im Bescheid daraus 100740€ gemacht.

        Was stimmt jetzt ? Hat jemand eine Idee?
        Und noch einmal: ElFo hatte in der Steuerberechnung bis Version 19.2 bei einer Abfindung in Nr.19 der LStB einen Fehler.
        Die Abfindung wurde zweimal vom normal zu versteuernden Einkünften abgezogen, mit der Folge einer viel zu großen Erstattung.
        Rechne einfach deine ESt mit der aktuellen Version 19.3 nochmal durch, dann sollte das Ergebnis mit dem FA-Bescheid übereinstimmen.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Elsterformular verrechnet sich um 18000€ im Vergleich zum Bescheid

          Offensichtlich zieht die Elsterberechnung den Wert von Zeile 19 vom Bruttolohn ab...und berechnet somit die Steuer auf Basis eines viel zu niedrigen Einkommen.s
          Das sieht dann gut aus, hat aber mit dem echten Ergebnis dann nichts mehr zu tun.

          Wenn ich Deine Zahle addiere, stimmt doch der Bruttolohn von 102k und der Berechnungsfehler korrigiert das um die Abfindung..diese wäre ja dann steuerfrei.
          Ärgerlich, dass die Berechnung im Juni noch nicht funktioniert.

          Habe das gleiche Problem...grossen Unterschied zwischen Berechnung und Realität und unsere Personalabteilung kennt das Thema schon, da ich nicht der erste bin, da nun nachfragt.

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            #6
            AW: Elsterformular verrechnet sich um 18000€ im Vergleich zum Bescheid

            Meiner Erinnerung nach wurde der ursprüngliche Berechnungsfehler bei Abfindungen zwischenzeitlich behoben.

            Man kann das testen, indem man die Abfindung unter Nummer 10 und zum Vergleich unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung einträgt. Die Steuerberechnung müsste identisch sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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