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    Betriebsrente

    Hallo
    Ich bin Altersrentner, arbeite nicht mehr und brauche wohl deshalb keine Anlage N mehr auszufüllen. Da ich eine kleine Betriebsrente erhalte, schickt
    mir mein ehemaliger Arbeitgeber immer noch einen Ausdruck der el. Lohnsteuerbescheinigung zu. Dort ist in Zeile 8 die Betriebsrente als
    Versorgungsbezüge eingetragen (gleicher Eintrag in Zeile 3 und Zeile 8).
    Wo muss ich nun diese Versorgungsbezüge in meiner Einkommenssteuererklärung 2017 eintragen, die Abfrage der entsprechenden Beträge aus der
    el. Lohnsteuerbescheinigung beim Ausfüllen der Anlage N entfällt ja für mich als Rentner?
    Falls ich den Betrag in Anlage R eintragen soll, weiß ich nicht in welcher Zeile, mir fehlt die Angabe der 'Nummer der Leistungsmitteilung'.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Betriebsrente

    Die Betriebsrente müssen Sie entsprechend den Eintragungen auf der vom Arbeitgeber überlassenen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auf der Anlage N eintragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Betriebsrente

      Hallo,

      >>>Ich bin Altersrentner, arbeite nicht mehr und brauche wohl deshalb keine Anlage N mehr auszufüllen.

      Doch, musst du. Und damit Problem erledigt.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebsrente

        Ich weiß,dass Betriebsrenten, für die eine Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde, in die Anlage N
        eingetragen werden müssen.
        Wo aber trägt eine Witwe die Betriebsrente ihres verstorbenen Mannes ein.
        Eine Lohnsteuerkarte wurde nicht ausgestellt.
        Auch in Anlage N oder aber in Anlage R ????
        Danke im voraus

        Kommentar


          #5
          AW: Betriebsrente

          Zitat von Budda30E Beitrag anzeigen
          Ich weiß,dass Betriebsrenten, für die eine Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde, in die Anlage N
          eingetragen werden müssen.
          Wo aber trägt eine Witwe die Betriebsrente ihres verstorbenen Mannes ein.
          Eine Lohnsteuerkarte wurde nicht ausgestellt.
          Auch in Anlage N oder aber in Anlage R ????
          Danke im voraus
          Hallo,

          deine LstKarte gibt es schon lange nicht mehr.
          Das Ding nennt sich elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
          Warum sollte keine ausgestellt sein?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Betriebsrente

            Hallo FIGUL,
            danke fuer die Antwort, ich meinte auch die elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
            Seit dem Tod des Mannes ist jedenfalls noch nie eine zugestellt worden.
            Kann es sein, dass die nur ans Finanzamt geht und nicht immer auch an den Empfaenger der Zahlung ???
            Wie dem auch sei.
            Ich entnehme deiner Antwort, dass man als Witwe auch die Betriebsrente des verstorbenen Mannes in die Anlage N
            eintragen muss.
            Gruss
            Budda30E
            Zuletzt geändert von Budda30E; 15.08.2018, 18:09.

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              #7
              AW: Betriebsrente

              Zitat von Budda30E Beitrag anzeigen
              Hallo FIGUL,
              danke fuer die Antwort, ich meinte auch die elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
              Seit dem Tod des Mannes ist jedenfalls noch nie eine zugestellt worden.
              Kann es sein, dass die nur ans Finanzamt geht und nicht immer auch an den Empfaenger der Zahlung ???
              Wie dem auch sei.
              Ich entnehme deiner Antwort, dass man als Witwe auch die Betriebsrente des verstorbenen Mannes in die Anlage N
              eintragen muss.
              Gruss
              Budda30E
              Hallo,

              richtig.
              Wende dich an den früheren AG deines verstorbenen Mannes.
              Du musst die LstBesch. bekommen

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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