AW: Überschneidung zweier Arbeitnehmertätigkeiten
"Beachten" ist vielleicht das falsche Wort, wenn Du gerade schon an der Steuererklärung dran bist: Dein Fall mit den überschneidenden Arbeitsverhältnissen führt dazu, dass Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet bist, Abgabetermin 31.05. bzw. in einigen Bundesländern bei authentifizierter Abgabe der 31.07.
"Beachten" ist vielleicht das falsche Wort, wenn Du gerade schon an der Steuererklärung dran bist: Dein Fall mit den überschneidenden Arbeitsverhältnissen führt dazu, dass Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet bist, Abgabetermin 31.05. bzw. in einigen Bundesländern bei authentifizierter Abgabe der 31.07.
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