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Übertragung des Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

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    Übertragung des Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe im Elsterformular in Zeile 40 den vollen Erziehungsfreibetrag beantragt. Das minderjährige Kind war vom 1.01.-31.03. nur bei der Mutter und vom 1.04.-31.12. nur bei mir gemeldet. Das habe ich beim Zeitraum auch so angegeben. Elster rechnet aber mit dem vollen Freibetrag(2640€). Das FA berechnet mir nur den halben Freibetrag(1320€), also ohne Berücksichtigung von Zeile 40.
    Müsste ich nicht anteilig für 9 Monate den vollen Freibetrag und für 3 Monate den halben Freibetrag erhalten?

    Vielen Dank schon mal im Voraus
    Rainer

    #2
    Nein, müsstest Du nicht. Die gesetzliche Regelung bezieht sich auf das ganze Jahr, d.h. es ist entscheidend, ob im gesamten Jahr Person X ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % nachkam oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig war, wobei unter Unterhaltsleistung sowohl Barunterhalt als auch durch Pflege und Erziehung.

    Elsterformular hat richtig gerechnet, indem es Dein Kreuz in Zeile 40 kritiklos hingenommen hat mit der Folge, dass Dir dann die dort genannten Freibeträge für das ganze Jahr zustehen würden, d.h. entweder oder, aber keine Aufteilung.

    Das Finanzamt wiederum hat das wohl mangels Nachweis Deinerseits nicht akzeptiert, ggf. auch erläutert versteckt in den Erläuterungen und somit quasi den Haken in Zeile 40 herausgenommen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Die Voraussetzungen für den Antrag in Zeile 40 sind so hoch wie von Piccard777 beschrieben.

      Es könnte allerdings in Wirklichkeit der Antrag in Zeile 42 gemeint sein. Es ist nämlich von gemeldet bei die Rede.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Antworten. Anscheinend wurden die Zeilen geändert. In 2017 betrifft die Zeile 40 "Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs-
        oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war
        ". In 2018 ist dies Zeile 42.
        Warum kann ich dann dort überhaupt einen Zeitraum angeben, wenn es sowieso nur fürs ganze Jahr gilt? Elster hat auch nicht gemerkt, dass es nicht das ganze Jahr betrifft. Im Steuerbescheid vom Finanzamt habe ich auch keine Erläuterungen gefunden.

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          #5
          Man sollte immer angeben, um welches Jahr es geht. Die Zeilennummern ändern sich nämlich öfter mal.
          In der Hilfe heißt es dazu:

          Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil abweichend vom Kinderfreibetrag die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des
          anderen Elternteils in der Zeile 42 beantragen, sofern das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war
          und der Übertragung nicht widersprochen wurde.


          Dem Antrag auf Übertragung kann nicht entsprochen werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet war,
          Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut
          (z. B. regelmäßig an Wochenenden und in den Ferien) und dieser Elternteil der Übertragung des Freibetrags widerspricht.


          Die Übertragung betrifft immer nur den halben Freibetrag, die andere Hälfte steht einem ja ohnehin zu. Die Hälfte von 2.640,00 € ist 1.3210,00 €!

          Zuletzt geändert von Charlie24; 11.12.2019, 19:52.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Die Hälfte von 2.640,00 € ist 1.3210,00 €!
            Berichtigt: Die Hälfte von 2.640,00 € ist natürlich 1.320,00 €!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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