Hallo,
da mein Studium als Zweitausbildung zählte und ich nebenbei nicht arbeiten konnte, habe ich in den letzten Jahren bei der Steuererklärung immer Verlustvortrag angekreuzt. Ende 2016 lag der verbliebende Verlustvortrag bei 4300€.
Nun will ich die Steuererklärung für 2017 machen.
2017 habe ich bis Oktober studiert und ab November gearbeitet, allerdings nur als Praktikantin, daher habe ich 2017 nur 2000€ im JAHR verdient (daher auch keine Lohnsteuer gezahlt)
Da ich einiges an Werbungskosten (inkl Umzugspauschale) geltend machen kann, weiß ich nun nicht, wie sich das mit dem Verlustvortrag verhält.
Daher meine Fragen:
1) Soll ich beim Mantelbogen Kreuze bei "Einkommenssteuererlärung" UND "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen oder nur bei EkStE?
2) Weiß das neue FInanzamt automatisch von meinem verbleibendenen alten Verlustvortrag von 2016 ? Oder muss ich denen das irgendwo angeben?
3)Muss ich ansonsten irgendwas wegen des Verlustvortrages ankreuzen?(Mantelbogen Zeile 94/95?)
4) Ich habe über die Suchfunktion etwas geschaut und dort dies hier gelesen:
"Dieser Verlustvortrag kann nicht immer vorteilhaft sein.
Stellt dir vor du hast einen Verlustvortrag von 8000 Euro und hast im nächtsen Jahr 8000 Euro verdient. D.h. du müsstest eigentlich keine Steuerzahlen. Trotzdem wird dein Verlustvortrag dort angewandt und verbraucht. "
Was muss ich da beachten?
5) Bekomme ich denn für 2017 schon irgendwas ausgezahlt oder wird der Verlustvortrag noch größer?
Wie man sieht, kenne ich mich in dem Fachgebiet nicht aus und wäre sehr dankbar über verständliche Antworten für mich Laien
Vielen lieben Dank
da mein Studium als Zweitausbildung zählte und ich nebenbei nicht arbeiten konnte, habe ich in den letzten Jahren bei der Steuererklärung immer Verlustvortrag angekreuzt. Ende 2016 lag der verbliebende Verlustvortrag bei 4300€.
Nun will ich die Steuererklärung für 2017 machen.
2017 habe ich bis Oktober studiert und ab November gearbeitet, allerdings nur als Praktikantin, daher habe ich 2017 nur 2000€ im JAHR verdient (daher auch keine Lohnsteuer gezahlt)
Da ich einiges an Werbungskosten (inkl Umzugspauschale) geltend machen kann, weiß ich nun nicht, wie sich das mit dem Verlustvortrag verhält.
Daher meine Fragen:
1) Soll ich beim Mantelbogen Kreuze bei "Einkommenssteuererlärung" UND "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen oder nur bei EkStE?
2) Weiß das neue FInanzamt automatisch von meinem verbleibendenen alten Verlustvortrag von 2016 ? Oder muss ich denen das irgendwo angeben?
3)Muss ich ansonsten irgendwas wegen des Verlustvortrages ankreuzen?(Mantelbogen Zeile 94/95?)
4) Ich habe über die Suchfunktion etwas geschaut und dort dies hier gelesen:
"Dieser Verlustvortrag kann nicht immer vorteilhaft sein.
Stellt dir vor du hast einen Verlustvortrag von 8000 Euro und hast im nächtsen Jahr 8000 Euro verdient. D.h. du müsstest eigentlich keine Steuerzahlen. Trotzdem wird dein Verlustvortrag dort angewandt und verbraucht. "
Was muss ich da beachten?
5) Bekomme ich denn für 2017 schon irgendwas ausgezahlt oder wird der Verlustvortrag noch größer?
Wie man sieht, kenne ich mich in dem Fachgebiet nicht aus und wäre sehr dankbar über verständliche Antworten für mich Laien
Vielen lieben Dank
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