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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo,

    da mein Studium als Zweitausbildung zählte und ich nebenbei nicht arbeiten konnte, habe ich in den letzten Jahren bei der Steuererklärung immer Verlustvortrag angekreuzt. Ende 2016 lag der verbliebende Verlustvortrag bei 4300€.

    Nun will ich die Steuererklärung für 2017 machen.
    2017 habe ich bis Oktober studiert und ab November gearbeitet, allerdings nur als Praktikantin, daher habe ich 2017 nur 2000€ im JAHR verdient (daher auch keine Lohnsteuer gezahlt)

    Da ich einiges an Werbungskosten (inkl Umzugspauschale) geltend machen kann, weiß ich nun nicht, wie sich das mit dem Verlustvortrag verhält.

    Daher meine Fragen:
    1) Soll ich beim Mantelbogen Kreuze bei "Einkommenssteuererlärung" UND "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen oder nur bei EkStE?

    2) Weiß das neue FInanzamt automatisch von meinem verbleibendenen alten Verlustvortrag von 2016 ? Oder muss ich denen das irgendwo angeben?

    3)Muss ich ansonsten irgendwas wegen des Verlustvortrages ankreuzen?(Mantelbogen Zeile 94/95?)

    4) Ich habe über die Suchfunktion etwas geschaut und dort dies hier gelesen:
    "Dieser Verlustvortrag kann nicht immer vorteilhaft sein.
    Stellt dir vor du hast einen Verlustvortrag von 8000 Euro und hast im nächtsen Jahr 8000 Euro verdient. D.h. du müsstest eigentlich keine Steuerzahlen. Trotzdem wird dein Verlustvortrag dort angewandt und verbraucht. "
    Was muss ich da beachten?

    5) Bekomme ich denn für 2017 schon irgendwas ausgezahlt oder wird der Verlustvortrag noch größer?


    Wie man sieht, kenne ich mich in dem Fachgebiet nicht aus und wäre sehr dankbar über verständliche Antworten für mich Laien
    Vielen lieben Dank

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Die zeitliche Verrechnung deines Verlustvortrags kannst du dir nicht aussuchen, das ist gesetzlich geregelt.

    Wenn du 2017 hohe Werbungskosten hattest, kann es sein, dass er steigt oder nicht bzw. nur geringfügig fällt. Das siehst du in der Vorausberechnung, wenn du deine Daten für 2017 bei ElsterFormular eingibst und dort

    den Verlustvortrag in Höhe 4.300 € in das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung einträgst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag

      Ah ok, danke. Der von mir zitierte Text hat mich dazu gebraucht, zu denken, man könne das irgendwie zeitlich beeinflussen. Ich verstehe das Zitat dann nun noch weniger...

      Danke für den Tipp mit dem "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung". Hab das dann auch gefunden.

      Also ElsterFormular sagt mir:

      Bruttolohn 2000
      ab Werbungskosten 1644
      Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
      ab
      Verlustvortrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -356
      Sonderausgaben
      ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
      Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.540
      ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
      Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 0
      mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
      Einkommen / zu versteuerndes Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.540

      Berechnung der Einkommensteuer
      zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . -1.576 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0

      Berechnung der Kirchensteuer €
      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
      davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00

      Berechnung des Solidaritätszuschlags €
      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
      Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
      davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
      Restbetrag für 2017

      Heißt das dann, dass mein Verlustvortrag (vorher 4000€) um weitere 1.576€ anwächst? Oder bekomme ich 1.576€ ausgezahlt?

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag

        Du hast einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 356. Das wird auf den vorhandenen Verlustvortrag angerechnet, der sich dann entsprechend mindert.

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag

          Ausbezahlt bekommst du gar nichts! Du hast ja keine Steuern bezahlt, also kannst du auch keine zurück bekommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag

            Ok danke.

            Muss ich dann beim Mantelbogen Kreuze bei "Einkommenssteuererlärung" UND "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen oder nur bei EkStE?

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag

              Hallo AbraCadaver,

              du kannst gern beides ankreuzen, aber auch wenn du nur ankreuzt Einkommensteuererklärung, wird das Finanzamt das bei der Bearbeitung berücksichtigen.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustvortrag

                Okay! vielen Dank für die schnelle Antwort

                Kommentar

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