Guten Tag,
ich habe im Jahr 2017 zum Ausgleich einer Rentenminderung (möchte gerne früher in Rente gehen) freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt. Diesen Betrag habe ich bei der Steuererklärung, die ich mit Elster Formular erstellt hatte, angegeben. In dem Programm wurde die Altersvorsorgeaufwendungen entsprechend steuermindernd berücksichtigt.
In der letzten Woche bekam ich einen Bescheid, mit dem zwar alle anderen Angaben (Werbungskosten etc.) komplett anerkannt worden sind, jedoch n i c h t die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung In dem Vergleich der erklärten Daten mit dem Bescheid sind die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen deutlich geringer.
Noch ein Hinweis: Die Veranlagung erfolgt gemeinsam mit meiner Frau. Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 46.724 Euro von der Steuer absetzen kann, wobei für 2017 das Finanzamt aber nur 84 Prozent der Aufwendungen, d.h. 39.248 € anerkennt.
Ich habe eben mal bei meinen zuständigen FA angerufen und gefragt, wie diese Differenz zu erklären ist. Eine inhaltlich zufriedenstellende habe ich nicht erhalten. Es wurde lediglich bestätigt, dass es eine Abweichung zu meinen erklärten Daten und dem Bescheid gibt. Man hat mir den Rat gegeben Einspruch einzulegen.
Wie ist es zu erklären, dass das Programm Elster Formular die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd berücksichtigt und mir eine höhere Steuererstattung berechnet, das FA diese jedoch nicht anerkennt?
Ich hoffe, dass ich mein Problem einigermaßen verständlich beschrieben habe und freue mich auf Hinweise und Antworten.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Andreas
ich habe im Jahr 2017 zum Ausgleich einer Rentenminderung (möchte gerne früher in Rente gehen) freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt. Diesen Betrag habe ich bei der Steuererklärung, die ich mit Elster Formular erstellt hatte, angegeben. In dem Programm wurde die Altersvorsorgeaufwendungen entsprechend steuermindernd berücksichtigt.
In der letzten Woche bekam ich einen Bescheid, mit dem zwar alle anderen Angaben (Werbungskosten etc.) komplett anerkannt worden sind, jedoch n i c h t die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung In dem Vergleich der erklärten Daten mit dem Bescheid sind die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen deutlich geringer.
Noch ein Hinweis: Die Veranlagung erfolgt gemeinsam mit meiner Frau. Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 46.724 Euro von der Steuer absetzen kann, wobei für 2017 das Finanzamt aber nur 84 Prozent der Aufwendungen, d.h. 39.248 € anerkennt.
Ich habe eben mal bei meinen zuständigen FA angerufen und gefragt, wie diese Differenz zu erklären ist. Eine inhaltlich zufriedenstellende habe ich nicht erhalten. Es wurde lediglich bestätigt, dass es eine Abweichung zu meinen erklärten Daten und dem Bescheid gibt. Man hat mir den Rat gegeben Einspruch einzulegen.
Wie ist es zu erklären, dass das Programm Elster Formular die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd berücksichtigt und mir eine höhere Steuererstattung berechnet, das FA diese jedoch nicht anerkennt?
Ich hoffe, dass ich mein Problem einigermaßen verständlich beschrieben habe und freue mich auf Hinweise und Antworten.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Andreas
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