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Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichtigt

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    Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichtigt

    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 2017 zum Ausgleich einer Rentenminderung (möchte gerne früher in Rente gehen) freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt. Diesen Betrag habe ich bei der Steuererklärung, die ich mit Elster Formular erstellt hatte, angegeben. In dem Programm wurde die Altersvorsorgeaufwendungen entsprechend steuermindernd berücksichtigt.

    In der letzten Woche bekam ich einen Bescheid, mit dem zwar alle anderen Angaben (Werbungskosten etc.) komplett anerkannt worden sind, jedoch n i c h t die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung In dem Vergleich der erklärten Daten mit dem Bescheid sind die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen deutlich geringer.

    Noch ein Hinweis: Die Veranlagung erfolgt gemeinsam mit meiner Frau. Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 46.724 Euro von der Steuer absetzen kann, wobei für 2017 das Finanzamt aber nur 84 Prozent der Aufwendungen, d.h. 39.248 € anerkennt.

    Ich habe eben mal bei meinen zuständigen FA angerufen und gefragt, wie diese Differenz zu erklären ist. Eine inhaltlich zufriedenstellende habe ich nicht erhalten. Es wurde lediglich bestätigt, dass es eine Abweichung zu meinen erklärten Daten und dem Bescheid gibt. Man hat mir den Rat gegeben Einspruch einzulegen.

    Wie ist es zu erklären, dass das Programm Elster Formular die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd berücksichtigt und mir eine höhere Steuererstattung berechnet, das FA diese jedoch nicht anerkennt?

    Ich hoffe, dass ich mein Problem einigermaßen verständlich beschrieben habe und freue mich auf Hinweise und Antworten.

    Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße
    Andreas

    #2
    AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

    Zitat von Elsflether Beitrag anzeigen
    Diesen Betrag habe ich bei der Steuererklärung, die ich mit Elster Formular erstellt hatte, angegeben
    Wo hast Du den denn eingetragen?

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      #3
      AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

      Hallo,

      >>>Wie ist es zu erklären, dass das Programm Elster Formular die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd berücksichtigt und mir eine höhere Steuererstattung berechnet, das FA diese jedoch nicht anerkennt?

      Ganz einfach: ElsterFormular ist ein Programm und rechnet stur nach Vorschrift (meistens jedenfalls). Das Finanzamt hingegen hat zwar auch ein Programm (im Kern das selbe wie Elster), aber eben auch noch einen Sachbearbeiter der praktisch alles anzweifeln und ändern kann (sollte aber im Bescheid erläutert sein, siehe das Kleingedruckte am Ende).
      Außerdem bekommt das Finanzamt von den Sozialversicherungsträgern alles gesondert gemeldet und verlässt sich in der Regel lieber auf diese Daten (warum die jetzt falsch sind, keine Ahnung).

      Der Ratschlag mit dem Einspruch war genau richtig.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wo hast Du den denn eingetragen?
        Eingetragen habe ich den Betrag in der Zeile 6 in der Anlage "Vorsorgeaufwand"

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo Stefan,

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

        Das Finanzamt hingegen hat zwar auch ein Programm (im Kern das selbe wie Elster), aber eben auch noch einen Sachbearbeiter der praktisch alles anzweifeln und ändern kann (sollte aber im Bescheid erläutert sein, siehe das Kleingedruckte am Ende).

        Stefan
        Leider findet sich im Kleingedruckten keine entsprechende konkrete Erläuterung. Die folgende Erläuterung habe ich praktisch in jedem Jahr vorgefunden und immer auf meine Lebensversicherung etc. bezogen: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."

        Und die telefonische Rückfrage beim FA war ja annähernd inhaltslos, jedenfalls ohne eine Antwort, warum der freiwillige Beitrag nicht berücksichtigt worden ist. Da hatte ich -ehrliche gesagt - mehr erwartet.

        Andreas

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          #5
          AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

          Hallo Stefan,

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Außerdem bekommt das Finanzamt von den Sozialversicherungsträgern alles gesondert gemeldet und verlässt sich in der Regel lieber auf diese Daten (warum die jetzt falsch sind, keine Ahnung).

          Stefan
          Deinen Hinweis habe ich mal beherzigt und in die Datensätze geschaut, die ich beim Belegabruf erhalten habe. Dabei ist mir aufgefallen, dass es keinen eigenen Beleg von der Rentenversicherung gibt. Die Beiträge zur RV werden ja vom Arbeitgeber direkt gezahlt und tauchen somit in dem Beleg/Datensatz "Lohnsteuerbescheinigung" auf.

          Insgesamt bleibt es für mich immer noch unerklärlich, warum das FA den freiwilligen Beitrag zur RV nicht berücksichtigt hat und sich dazu auch im Bescheid keine Erläuterung findet. Es war meine Hoffnung mit einem Anruf beim FA hierzu mehr Klarheit zu erhalten. War aber leider überhaupt nicht so.

          Gruß, Andreas

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            #6
            AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

            Hallo,

            ob das auch in dem Belegabruf auftaucht weiß ich nicht, aber gemeldet wird es definitiv (und zwar nicht nur via Lohnsteuerbescheinigung).

            Wenn es keine Erläuterung gibt ist übrigens alleine das ein Grund für einen Einspruch.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

              Beträge, die in der Zeile 6 einzutragen sind wie die Deinigen, werden von keiner Seite elektronisch an das Finanzamt übermittelt, es gibt dazu schlicht keine Verpflichtung für Irgendjemanden. Und da Beträge in dieser Zeile bei normal gesetzlich Versicherten häufiger einfach Fehleinträge sind, hat der Bearbeiter ggf. das wohl bei Dir auch vermutet, das aber nicht erläutert, obwohl er das natürlich eigentlich muss.

              Der Einspruch inklusive Erläuterung und Zahlungsbeleg ist sicherlich sinnvoll, ggf. kannst Du Dir von der DRV eine Bescheinigung geben lassen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

                Hallo,

                >>>Beträge, die in der Zeile 6 einzutragen sind wie die Deinigen, werden von keiner Seite elektronisch an das Finanzamt übermittelt,

                Mag sein.
                Meine Ausführungen bezogen sich auch nur auf die in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Beiträge, die werden - gesondert - gemeldet (der Arbeitgeber kann ja bescheinigen was er will, dass er wirklich gezahlt hat sagt das nicht).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV vom FA nicht steuermindernd berücksichti

                  Hallo,

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Beträge, die in der Zeile 6 einzutragen sind wie die Deinigen, werden von keiner Seite elektronisch an das Finanzamt übermittelt, es gibt dazu schlicht keine Verpflichtung für Irgendjemanden. Und da Beträge in dieser Zeile bei normal gesetzlich Versicherten häufiger einfach Fehleinträge sind, hat der Bearbeiter ggf. das wohl bei Dir auch vermutet, das aber nicht erläutert, obwohl er das natürlich eigentlich muss.

                  Der Einspruch inklusive Erläuterung und Zahlungsbeleg ist sicherlich sinnvoll, ggf. kannst Du Dir von der DRV eine Bescheinigung geben lassen.
                  Ich habe heute erneut mit dem Finanzamt telefoniert und bin diesmal an meine Sachbearbeiterin weitergeleitet worden. Das war in der Sache sehr hilfreich. Letztlich hat sich herausgestellt, dass es sich genau so verhält, wie Du es geschildert hast. Ohne einen Beleg, wird der Eintrag in der Zeile 6 nicht steuermindernd berücksichtigt. Die fehlende Erläuterung haben wir nur kurz gestreift. Ich habe direkt im Anschluss per E-Mail Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und als Nachweis den elektronischen Ausdruck (PDF-Dokument) von der Überweisung des Betrages an die Deutsche Rentenversicherung beigefügt. Auf diese Vorgehensweise haben wir uns in dem Telefonat verständigt.

                  Mal sehen, ob es sich für mich positiv entwickelt.

                  Grüße
                  Andreas

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