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Jobbeginn mitten im Jahr

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    Jobbeginn mitten im Jahr

    Hallo zusammen,

    ich komme aktuell bei meiner 1. Steuererklärung nicht weiter.

    Bis zum 30.04.2017 war ich Student und habe nebenbei auf 450€-Basis gearbeitet und bin seit dem 01.05.2017 bin ich Referendar. Vom 01.05.2017-31.12.2017 sind knapp 750€ lohnsteuer angefallen. Allerdings habe ich einiges an Fahrt- und Werbungskosten. Aufgrund dessen Und des Einstiegs mitten im Jahr bin ich von einer Rückzahlung ausgegangen. Allerdings habe ich folgende Fragen:

    - muss ich den 450€-Job bei Elster überhaupt irgendwo angeben?
    - wo kann ich eintragen dass ich erst seit Mai einen Lohnsteuerpflichtigen Job habe
    - bei der Berechnung ganz am Ende steht immer nur „Steuerbelastung“ - diese steht auf 0€. Wird hier wirklich nur die Belastung aufgeführt und keine mögliche Rückzahlung?

    Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Jobbeginn mitten im Jahr

    Hallo,
    ein Minijob (pauschal besteuert) wird nirgendwo aufgeführt.
    Der Beginn eines steuerpflichtigen Jobs wird nicht separat angemerkt.
    Einfach die Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N mit Ihren Daten befüllen.
    Die Anlage Vorsorgeaufwand (wichtig!) wird automatisch hinzugefügt, wenn es wirklich
    ElsterFormular (installierbare Software unter Windows) ist.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Jobbeginn mitten im Jahr

      - muss ich den 450€-Job bei Elster überhaupt irgendwo angeben?
      Wenn auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde, was Arbeitgeber bei Studenten gern machen, gehört der Minijob auch in die Erklärung, sonst nicht. Ob Lohnsteuer einbehalten wurde, spielt keine Rolle.

      - wo kann ich eintragen dass ich erst seit Mai einen Lohnsteuerpflichtigen Job habe
      Wenn du wirklich ElsterFormular verwendest, trägst du den Beschäftigungszeitraum in die Lohnsteuerbescheinigung am Beginn der Anlage N ein.

      - bei der Berechnung ganz am Ende steht immer nur „Steuerbelastung“ - diese steht auf 0€. Wird hier wirklich nur die Belastung aufgeführt und keine mögliche Rückzahlung?
      Die Steuervorausberechnung beginnt mit einer Tabelle, in der unter verbleibende Beträge die Erstattung mit einem Minuszeichen ausgewiesen wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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