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Alte Spekulationsverluste aufholen

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    Alte Spekulationsverluste aufholen

    Ich habe noch alte Spekulationsverluste, die mit Gewinnen in 2009 aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden können. Ich verstehe das so, dass man KEST etc. erstattet bekommt.
    In welche Zeilen trägt man diese Gewinne aus Wertpapierverkäufen ein ?

    #2
    AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

    Dazu muss die Bank Erträge für die Zeilen 7,8,(9) bescheinigt haben. Die Daten der Steuerbescheinigung werden für die Zeilen 7,8,(9),14,49,50,(51) in KAP übernommen. Dann das Kreuz in Zeile 5, 59 KAP und im Mantelbogen Zeile 92 nicht vergessen.
    Zuletzt geändert von Kent; 10.05.2010, 18:43.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

      Hallo Kent,
      herzlichen Dank für die schnelle Antwort

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        #4
        AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

        Hallo,

        Mantelbogen Zeile 92 ist imho falsch, dort geht es um 'richtige' Verlustvorträge.
        Und Kent hat Zeile 5 vergessen. (EDIT: dafür hatte ich das Wort "vergessen" vergessen :-)

        Das ganze stimmt auch nur bei Neugewinnen (Kauf nach 2008), ansonsten wie bisher Anlage SO (außer bei Finanzinnovationen).

        MfG Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 10.05.2010, 23:57.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

          Jetzt bin ich doch verwirrt und bitte um weitere Aufklärung:
          Also: Spekulationsgewinne aus Käufen in 2008 und Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist in Anlage SO.
          Spekulationsgewinne aus der Zeit nach dem 1.1.2009 in der Anlage KAP und hier in Zeilen 7,8, 9 (besonders wichtig).
          Ist das richtig so?
          Vielen Dank für Eure Mühe.

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            #6
            AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

            Hallo GustavGans,

            ja, das ist richtig.

            Für die Unterscheidung zwischen Alt- und Neugeschäften ist der KAUF-Zeitpunkt entscheidend.

            Altgeschäfte sind in der Steuerbescheinigung auch NICHT in dem Betrag für Zeile 8 enthalten (und gehören dort auch nicht hin, sondern eben in die Anlage SO).

            Altverluste (egal wo her, auch aus Aktien) sind mit sämtlichen NEUEN Kursgewinnen (Zeile 8) verrechenbar; bis 2013.

            Anmerkung: Ich rede hier ausschließlich von Kursgewinnen/verlusten. Die Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen u.ä.) gehören hingegen immer in Zeile 7, egal ob alt oder neu. Und nochmals, Finanzinnovation gehören auch immer komplett in Zeile 7.

            Zum Glück gibt es diesen ganzen Mist mit den Altgeschäften in Anlage SO nur (noch) einmal, nämlich für 2009.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

              Hallo Stefan,
              vielen Dank. Jetzt ist es mir klar!

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                #8
                AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Zum Glück gibt es diesen ganzen Mist mit den Altgeschäften in Anlage SO nur (noch) einmal, nämlich für 2009.

                Warum bzw. wie ist das gemeint?

                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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                  #9
                  AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                  Hallo Ronald_Fe,

                  weil man durch die Sonderbehandlung von bestimmten Wertpapiergeschäften (Kauf vor 2009) keine eindeutigen Aussagen treffen kann, wo solche Kursgewinne einzutragen sind. Man muss entweder nachfragen oder alle Möglichkeiten aufführen.

                  Ab nächstes Jahr wird es da einfacher: Sämtliche Kursgewinne/verluste gehören dann in Zeile 8 der KAP (und auch in den Steuerbescheinigungen der Banken werden sie dort erscheinen), oder aber sie sind komplett steuerfrei (Altgeschäfte).

                  Es gibt dann also nur noch zwei Möglichkeiten, die dritte fällt weg (Kauf 2008, Verkauf 2009 und innerhalb der Jahresfrist = Anlage SO).

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                    Soweit so gut, doch ich habe auch noch zwei Fragen dazu.

                    Frage 1. Ich habe einen Verlustvortrag von 2008 (schriftlich vom FA) nach § 10 d. Abs. 4 EstG wird festgestellt.... wo muss ich die Summe einsetzen (welches Formular, Zeile) und muss ich dem FA das Dokument gesondert schicken?

                    Frage 2. Ich habe Altverluste (Kauf vor 2009 und Verkauf in 2009 innerhalb eines Jahres) meine Bank schickt mir gegen Gebüht (19,95Euro) eine Aufstellung. Jetzt möchte ich diese Verluste und o.g. Vortrag mit Neugewinnen (Kauf und Verkauf) in 2009 verrechnen. So wie ich mich informiert habe, muss dies in der Anlage SO eingepflegt werden. Wenn ich das jetzt aber im Elster durchrechnen lassen, scheint keine Verrechnung mit der Anlage KAP statt zufinden, hat das einen Grund oder ich einen Denkfehler?

                    Für Hinweise danke ich im voraus! :-)

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                      #11
                      AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                      Hallo summerblue78,

                      zu 1: Der Verlustvortrag wird überhaupt nicht eingetragen, das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch, wenn ansonsten alles richtig erklärt wurde, siehe zu 2.

                      zu 2: Ob Elster das richtig berechnet, kann ich auch nicht sagen (einen Vertlustvortrag kann man ja gar nicht eingeben). Ich versuche aber mal zu erklären, wo was hinkommt:
                      Realisierte Verluste aus der Übergangszeit (Kauf 2008, Verkauf 2009 und innerhalb der Jahresfrist) gehören - wie früher - in die Anlage SO.
                      Diese Verluste und auch die Altverluste aus den Vorjahren (Verlustfeststellungsbescheid) werden dann mit KAP Zeile 8 verrechnet. Dazu ist Zeile 5 anzukreuzen und zumindest DIE Neugewinne und deren Steuern zu erklären, welche verrechnet werden sollen, sowie die Zeilen 14 und 14a auszufüllen. Und ganz wichtig für die Altverlustverrechnung, Zeile 59 ankreuzen.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                        Danke für die schnelle Antwort, das klingt alles plausibel.

                        Abschliessend noch eine Frage zur Anlage SO.

                        Ich würde jetzt den Wert der Anschaffung und den Wert der Veräusserung (mehrere Aktien) in die Entsprechenden Felder eintragen 41- 48 dem Halbeinkünfte Verfahren unterliegend.

                        Ich würde jetzt "alles" zusammen rechnen und den Gesamtwert durch eine Gesamtaufstellung der Bank bzw. durch An- und Verkaufsabrechnungen untermauern. Ist das so richtig bzw. welche Formulare, Bescheinigungen sind hier sinnvoll bzw. erforderlich?

                        Danke für eine Antwort!

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                          #13
                          AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                          Hallo summerblue78,

                          es reichen eigentlich die Kauf- und Verkaufsabrechnungen. Eine Bankbescheinigung ist nur bei abgeführten Steuern zwingend notwendig, und das ist ja hier nicht der Fall.

                          MfG Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                            Dann würde ich die bereits beantragte Ergebnisaufstellung für 2009 ja gar nicht benötigen (Kosten 19,95 Euro).

                            Die ganzen Kauf und Verkaufsbestätigungen habe ich bereits ausgedruckt. Ich werde alles zusammen rechnen und die Transaktionskosten als Werbungskosten angeben.

                            Wie wird denn der Verlust genau gegen den entstandenen Gewinn verrechnet? Die Altverluste unterliegen ja dem Halbeinkünfteverfahren. D.h. wenn der Verlust 1000,00 Euro beträgt, wird die Hälfte genommen also 500,00 Euro. Wenn jetzt 5000,00 Euro Gewinn entstanden sind, dann werden nur noch 4500,00 Euro versteuert anstatt 5000,00 Euro.

                            Ist das so richtig?

                            Ich finde es schon mal super, dass du mir hilfst und vielleicht auch anderen Mitlesern. Jetzt habe ich auch nach und nach einen guten Überblick und vor allem Durchblick! :-)

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                              #15
                              AW: Alte Spekulationsverluste aufholen

                              Hallo summerblue78,

                              ja, die Abrechnung von der Bank wird normalerweise nicht benötigt; im Gegensatz zur Steuerbescheinigung.

                              Anmerkung zu den Werbungskosten: Eigentlich sind das nur diejenigen vom VERKAUF, die Kaufnebenkosten sind bereits in den Anschaffungskosten (SO Zeile 44) enthalten.

                              Deine Beispielrechnung mit den 5000 Euro ist korrekt.

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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