Zitat von Flatie
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Übungsleiterpauschale und Rückspende
Einklappen
X
-
Alles klar. Danke. Für mich sind das böhmische Dörfer
also steuerfreie Einnahme 2.400€ und bei Spenden diese wieder angeben.
Und wenn ich mal weitere Trainervergütungen, beispielsweise vom Land, erhalte dann muss ich diese als steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug angeben oder?
vielen Dank.
Einen Kommentar schreiben:
-
Übungsleiterpauschale und Rückspende
Hallo,
ich muss mich aktuell mit meiner Lohnsteuer beschäftigen und habe folgende Fragen zur Übungsleiterpauschale.
ich erhalte als Trainer jährlich 2.400€ Übungsleiterpauschale, welche ich dem Verein Rückspende.
Wie trage ich dies korrekt ein?
„Nur“ die Spende oder muss ich auch unter Nichtselbstständige Tätigkeiten die Einnahme angeben?
Danke.Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: