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Übungsleiterpauschale und Rückspende

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Flatie Beitrag anzeigen
    Und wenn ich mal weitere Trainervergütungen, beispielsweise vom Land, erhalte dann muss ich diese als steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug angeben oder?
    So steht es in der Eingabehilfe.

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  • Flatie
    antwortet
    Alles klar. Danke. Für mich sind das böhmische Dörfer

    also steuerfreie Einnahme 2.400€ und bei Spenden diese wieder angeben.
    Und wenn ich mal weitere Trainervergütungen, beispielsweise vom Land, erhalte dann muss ich diese als steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug angeben oder?

    vielen Dank.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Einnahmen sind grundsätzlich zu erklären.

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  • Flatie
    hat ein Thema erstellt Übungsleiterpauschale und Rückspende.

    Übungsleiterpauschale und Rückspende

    Hallo,

    ich muss mich aktuell mit meiner Lohnsteuer beschäftigen und habe folgende Fragen zur Übungsleiterpauschale.

    ich erhalte als Trainer jährlich 2.400€ Übungsleiterpauschale, welche ich dem Verein Rückspende.

    Wie trage ich dies korrekt ein?

    „Nur“ die Spende oder muss ich auch unter Nichtselbstständige Tätigkeiten die Einnahme angeben?

    Danke.
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