Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage, da ich mit der Steuererklärung nicht weiter komme. Folgender Sachverhalt: Ehefrau, die schon einmal verheiratet war und aus 1. Ehe 2 Kinder mit in die 2. Ehe genommen hat. Beide möchte ich nun zusammen veranlagen. Elster gibt aber die Fehlermeldung "Die Eltern werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, welche der steuerpflichtige Person selbst bezahlt hat."
Das Häkchen im Hauptformular wurde natürlich auf "zusammen veranlagt" gesetzt.
Kann es sein, dass wenn der neue Ehepartner kein Kindschaftsverhältnis zu den Kindern hat (weil der Ex ja Unterhalt bezahlt), dass dann eine gemeinsame Veranlagung in der neuen Ehe nicht möglich ist???? Ich bin total verwirrt!!
Danke schonmal vorab
ich habe hier eine Frage, da ich mit der Steuererklärung nicht weiter komme. Folgender Sachverhalt: Ehefrau, die schon einmal verheiratet war und aus 1. Ehe 2 Kinder mit in die 2. Ehe genommen hat. Beide möchte ich nun zusammen veranlagen. Elster gibt aber die Fehlermeldung "Die Eltern werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, welche der steuerpflichtige Person selbst bezahlt hat."
Das Häkchen im Hauptformular wurde natürlich auf "zusammen veranlagt" gesetzt.
Kann es sein, dass wenn der neue Ehepartner kein Kindschaftsverhältnis zu den Kindern hat (weil der Ex ja Unterhalt bezahlt), dass dann eine gemeinsame Veranlagung in der neuen Ehe nicht möglich ist???? Ich bin total verwirrt!!
Danke schonmal vorab
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