Ich habe in 2017 eine Kapitalanlage getätigt, die nun vermutlich vollständig verloren ist. Allerdings kann der Insolvenzverwalter dies noch nicht 100% bestätigen. Wie muss ich diesbzgl. in der Steuererklärung für 2017 vorgehen? Die Zinsen sollten eigentlich noch in 2017 ausgezahlt werden, aufgrund der Insolvenz sind sie aber nicht ausgezahlt worden und es droht ein Totalverlust.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Verlust aus Kapitalanlage
Einklappen
X
-
Gast
AW: Verlust aus Kapitalanlage
Der Verlust der Kapitalanlage kann im Regelfall nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
-
AW: Verlust aus Kapitalanlage
Das ist im Moment rechtlich unklar, hat aber nichts mit Elster zu tun. Da Du i.ü. von "vermutlich" sprichst, scheint das auch noch nicht festzustehen. Kläre das mit Deinem steuerlichen Berater und prüfe, ob das überhaupt ein Thema für 2017 oder ggf. 2018 oder 2019 ist.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
AW: Verlust aus Kapitalanlage
Wenn der Verlust letztendlich offiziell festgestellt ist, ergänzend noch diese Info zur weiteren Verfahrensweise:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...setzen_koennenmfg. - Kent
Kommentar
-
AW: Verlust aus Kapitalanlage
Vielen Dank soweit! Es handelt sich um eine Kapitalanlage in Immobilien und der Bauträger hat Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat bereits ziemlich deutlich formuliert, dass es sich für mich um einen Totalverlust handelt, allerdings kann dies noch nicht zu 100% abschließend festgehalten werden. Also muss ich für die Steuererklärung für 2017 nichts machen? Oder muss ich hier bereits etwas beachten?
Kommentar
-
AW: Verlust aus Kapitalanlage
Deine letzten beiden Fragen stellst Du wie schon dargelegt dem steuerlichen Berater deines Vertrauens, der dann auch für eine Falschauskunft haftet. Abgesehen davon, dass steuerliche Beratung hier im Forum verboten ist, fehlen dazu die notwendigen Details. Und allein schon die Tatsache, dass Du erst jetzt auf Nachfrage damit herausrückst, dass Deine Kapitalanlage eine Immobilie ist und das damit ggf. gar kein Thema von Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern von Einkünften von aus Vermietung und Verpachtung ist, was das Ganze weiter verkompliziert, lässt nicht vermuten, dass Deine Frage einfach geklärt werden kann.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
Kommentar