Kann mir jemand BITTE kurz und knapp erklären was es mit diesem "verbleibenden Verlustvortrags" auf sich hat? Wann muß ich diesen Punkt ankreuzen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Einklappen
X
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Zitat von Renia Beitrag anzeigenKann mir jemand BITTE kurz und knapp erklären was es mit diesem "verbleibenden Verlustvortrags" auf sich hat? Wann muß ich diesen Punkt ankreuzen?
Anderes Beispiel wären Verluste aus Veräußerungsgeschäften, hier kann evtl. auch mit zukünftigen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Wenn man Arbeitnehmer ist und nicht nebenbei an der Börse spekuliert, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass man hier ein Kreuz machen möchte, nahe Null.
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
hm, ich verstehe es nicht genau!?
beispiel: habe 2007 halbtags gearbeitet und viel weniger verdient (und steuern bezahlt) wie 2008. dementsprechend hab ich bei der steuererklärung auch nicht viel zurück bekommen, wobei ich allerdings viele werbungs- und enorme fahrtkosten hatte, auf denen ich quasi sitzen geblieben bin.
könnte ich also nun das entsprechende feld ankreuzen damit ich bei der jetzigen steuererklärung noch was von 2007 zurückbekomme???
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Zitat von Renia Beitrag anzeigenbeispiel: habe 2007 halbtags gearbeitet und viel weniger verdient (und steuern bezahlt) wie 2008. dementsprechend hab ich bei der steuererklärung auch nicht viel zurück bekommen,
Das hat mit dem Einkommen dieses Jahr nichts zu tun.
Zitat von Renia Beitrag anzeigenwobei ich allerdings viele werbungs- und enorme fahrtkosten hatte, auf denen ich quasi sitzen geblieben bin.
Zitat von Renia Beitrag anzeigenkönnte ich also nun das entsprechende feld ankreuzen damit ich bei der jetzigen steuererklärung noch was von 2007 zurückbekomme???
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Schönen guten Tag zusammen,
ich habe in der Erklärung für 2015 einen Verlust geltend gemacht, jedoch habe ich vergessen, die Feststellung zu beantragen (Est-B entsprechend meiner Erklärung liegt vor).
Nun die Frage: reicht der Bescheid nun aus oder muss ich auf jeden Fall die Feststellung des verbl. Verlustvortrags beantragen, um den Verlust in den zukünftigen Jahren geltend zu machen?
Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!
Beste Grüße
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Wenn das Finanzamt einen verbleibenden Verlust (Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein!) anerkannt hat, der nicht in das Vorjahr zurückgetragen werden kann oder soll, erhält man darüber einen eigenen Bescheid.
Wenn du keinen Bescheid erhalten hast, hat das Finanzamt auch keinen Verlust festgestellt.
Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, worauf dein Verlust beruht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Hi, danke für deine Antwort!
Der Verlust ergibt sich daraus, dass ich Schüler bin und die Kosten für die Schule als Sonderausgaben geltend machen kann. (Einkünfte betragen 0,-)
Auf dem Est-B ist auch ein negatives ZVE ersichtlich. Ich habe lediglich vergessen beim Abgeben der Erklärung, das Häkchen für den Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlusts zu setzen.
Ich werde beim FA einen formlosen Antrag stellen. Mal sehen was dabei herauskommt.
Beste Grüße
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Sonderausgaben führen nie zu einem Verlustvortrag!
Sie können zwar zu einem negativen zvE führen, aber nicht zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte!
Das Schreiben an das Finanzamt kannst du dir sparen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Zitat von Chris91 Beitrag anzeigenHi, vielen Dank für die schnelle Antwort!
Würde das denn auch bedeuten, dass der Verlust in den Folgejahren nicht mehr geltend gemacht werden kann?
Beste GrüßeMfg
Kommentar
-
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Hallo, ich habe auch eine Frage zum Verlustvortrag.
Ich habe mein Studium Anfang 2015 beendet und dann angefangen zu arbeiten. Für die Studienjahre habe ich rückwirkend eine Steuererklärung abgegeben, hatte negative Einkünfte und habe bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" immer ein Häkchen gesetzt. Jetzt möchte ich diese Verluste in meiner Steuererklärung 2015 geltend machen. Was muss ich dazu machen? Oder macht das Finanzamt das automatisch?
Freu mich über eine Antwort!
Viele Grüße
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Was muss ich dazu machen? Oder macht das Finanzamt das automatisch?
Du schreibst:
Für die Studienjahre habe ich rückwirkend eine Steuererklärung abgegeben, hatte negative Einkünfte und habe bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" immer ein Häkchen gesetzt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Danke für die Antwort! Ja ich habe für jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, aber erst vor ein paar Tagen und noch keinen Bescheid bekommen. Mir wurden nur von Elster die negativen Einkünfte aufgezeigt. Also wenn ich die Steuererklärung für 2015 jetzt trotzdem abgebe wird der Verlustvortrag ggf. automatisch berücksichtigt, auch wenn ich noch keinen Bescheid bekommen habe, weil ich alle Steuererklärungen mehr oder weniger zur gleichen Zeit gemacht habe. Ist das richtig?
Kommentar
-
AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Das ist richtig!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar