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UStVA - Österreich & Schweiz - Reverse Charge B2B - und ZM

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    UStVA - Österreich & Schweiz - Reverse Charge B2B - und ZM

    Guten Tag,

    ich bin Einzelunternehmer mit Umsatzsteuer-ID und vorsteuerabzugsberechtigt (keine Kleinunternehmerregelung).
    Ich entwickle und verkaufe bzw. vermiete eine Software, welche bei den Kunden installiert und genutzt wird - kein Hosting/Cloud durch mich - (digitale Lieferung - nicht auf CD o.ä. = somit Sonstige Leistung - korrekt?).
    Die Kunden bezahlen monatlich und sind alles Firmenkunden (B2B).
    Nun habe ich den ersten Kunden in Österreich und einen weiteren in der Schweiz.

    Also stelle ich die Rechnungen nach AT und CH
    - berechne keine UmSt.
    - mit den Hinweis auf der Rechnung: Reverse-Charge-Verfahren - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
    - gib die USt.-IDNr. des Kunden auf der Rechnung an
    Frage: fehlt noch etwas?

    Außerdem habe ich die USt.-IDNr. des Kunden überprüft (für AT z.B.: https://www.firmenabc.at/uid-nummer-pruefen.aspx)

    Ich muss nun also zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) auch eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.
    In der ZM gebe ich die USt.-IDNr. des Kunden, den Betrag (netto ist ja gleich brutto...) sowie als Art Sonstige Leistung an.
    Allerdings nur für die Kunden innerhalb der EU, also nicht für den Kunden aus der Schweiz.
    Frage: muss ich den Umsatz in die Schweiz bei irgendwem anders melden oder ist keine weitere Aktion erforderlich?

    Eine Meldung an INTRASTAT (Innergemeinschaftliche Handelsstatistik) muss ich nicht melden, da der Ausland-Jahresumsatz nicht über 500.000 Euro liegt. Korrekt?

    Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung bzgl. meiner Ausgangsrechnungen:
    Bislang habe ich nur Feld 81 und Feld 66 ausgefüllt.
    Muss ich den Umsatz mit AT nun in Feld 21 oder in Feld 60 eintragen?
    Muss ich den Umsatz mit CH in Feld 45 eintragen oder in ein anderes oder gar nicht?
    ...sind weitere Angaben notwendig?

    Hat sich bzgl. Schweiz etwas dieses Jahr geändert?
    Zitat: ACHTUNG ab 1.1.2018 gelten in der Schweiz neue besondere Regelungen hierzu.
    Quelle: https://www.steuerberater-muenchen24...arge_Verfahren

    Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung bzgl. meiner Eingangsrechnungen:
    Rechnungen z.B. von Google (AdWords; aus Irland; Hinweis Reverse-Charge steht drauf; 0% 0€ MwSt.) habe ich immer bei mir mit
    Netto: 50€
    USt: 0€
    Brutto: 50€
    eingebucht und in der Umsatzsteuervoranmeldung diesen Umsatz/Ausgabe nirgendwo angegeben...

    Hätte ich das irgendwo in Zeile 48-52 angeben müssen?
    Nur die Bemessungsgrundlage (linkes Feld) und die Steuer (rechtes Feld) dann auf 0€ oder
    die Steuer mit 19% deutscher UmSt. ausrechnen, dort angeben und dann weiter unten z.B. in Feld 67 in gleicher Höhe wieder abziehen?

    Ich hoffe dieser Post wird am Ende noch mal eine gute Zusammenfassung für alle anderen, die sich das erste Mal damit beschäftigen.

    Vielen Dank
    Oliver

    #2
    AW: UStVA - Österreich & Schweiz - Reverse Charge B2B - und ZM

    Leistungen ins Ausland sind in Deutschland nicht steuerpflichtig. Also gehören die innergemeinschaftlichen Leistungen in Kennzahl 21, die in Drittländer in Kennzahl 45.

    Zitat von Oliver.1 Beitrag anzeigen
    Hätte ich das irgendwo in Zeile 48-52 angeben müssen?
    Natürlich. Der Steuersatz beträgt 19 %.

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