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Beitragsrückerstattung Krankenkasse

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    Beitragsrückerstattung Krankenkasse

    Hallo,
    ich bin mir sicher, dass diese Frage schon sehr oft kam aber ich konnte keinen Threat dazu finden, auch nicht über die Suchfunktion.

    Ich muss meine Beitragsrückerstattung der AOK irgendwo angeben aber ich weiß nicht wo. Vielleicht kann mir da jemand helfen. Oder den entsprechenden Threat dazu verlinken.

    Und wenn ich schonmal hier schreibe, gleich noch etwas: ich meine mich zu erinnern, dass ich vor 2 Jahren oder so mal ankreuzen konnte, dass ich eine Günstigerprüfung möchte in Bezug auf Kindergeld / Freibetrag. Jetzt habe ich endlich ein Kind und finde die Seite zum Haken setzen nicht mehr. Wird das jetzt automatisch ohne Antrag gemacht?

    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

    #2
    AW: Beitragsrückerstattung Krankenkasse

    Wird das jetzt automatisch ohne Antrag gemacht?
    Das wird schon immer automatisch gemacht, du musst nur die Anlage Kind ausfüllen.

    Die Beitragserstattung der Krankenkasse ist in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben, entweder in Zeile 15 (Arbeitnehmer) oder in Zeile 20 (Selbständige).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beitragsrückerstattung Krankenkasse

      Muss dann der gleiche Betrag nochmal in Zeile 16 rein? Normalerweise habe ich Anspruch auf Krankengeld.

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        #4
        AW: Beitragsrückerstattung Krankenkasse

        Zitat von root66 Beitrag anzeigen
        Muss dann der gleiche Betrag nochmal in Zeile 16 rein? Normalerweise habe ich Anspruch auf Krankengeld.
        Nein, das steht doch auch in der Eingabehilfe:

        Grundsätzlich ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen im Krankheitsfall, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, ein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird.
        Sofern das bei Ihnen ausnahmsweise nicht zutrifft, sind in den Zeilen 13 oder 32 und / oder 16 oder 35 die Beiträge einzutragen, die keinen Anspruch auf Krankengeld begründen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Beitragsrückerstattung Krankenkasse

          Zitat von root66 Beitrag anzeigen
          Muss dann der gleiche Betrag nochmal in Zeile 16 rein? Normalerweise habe ich Anspruch auf Krankengeld.
          Hallo,

          was steht dort bei Zeile 16?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Beitragsrückerstattung Krankenkasse

            Ist schon gut, habs verstanden. Hatte einen anderen Denkansatz, hatte gedacht, dass der Betrag quasi ja nicht zu den Beiträgen an sich gehört, weil er erstattet wurde und somit zählt der quasi als nie gezahlt und somit wäre ja auch kein Anspruch auf Krankengeld daraus entstanden.

            Danke für die Antworten.

            Kommentar


              #7
              AW: Beitragsrückerstattung Krankenkasse

              Zitat von root66 Beitrag anzeigen
              Ist schon gut, habs verstanden. Hatte einen anderen Denkansatz, hatte gedacht, dass der Betrag quasi ja nicht zu den Beiträgen an sich gehört, weil er erstattet wurde und somit zählt der quasi als nie gezahlt und somit wäre ja auch kein Anspruch auf Krankengeld daraus entstanden.

              Danke für die Antworten.
              Hallo,

              es genügt vollauf, dass die Finanzbehörden schräg denken

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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