Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Gemeinsamveranlagung: Meine Frau und sind schon lange gemeinsam veranlagt.
Nun will ich in Elster-Formular für meine Frau Fortbildungskosten als Werbungskosten eintragen. Das System bemängelt:
"Betrag der Fortbildungskosten und Art der Fortbildung müssen gemeinsam erklärt werden."
Heißt das, ich muss ihre Fortbildungskosten bei mir eintragen und bei ihr nichts?
Formal scheint mir das unlogisch, weil ja ihr die Kosten entstanden sind. (Wobei das ja letztlich egal ist wg. Gemeinsamveranlagung.) Kann die Software die nicht einfach zusammenzählen?
Kann das jemand aufklären?
ich habe eine Frage zur Gemeinsamveranlagung: Meine Frau und sind schon lange gemeinsam veranlagt.
Nun will ich in Elster-Formular für meine Frau Fortbildungskosten als Werbungskosten eintragen. Das System bemängelt:
"Betrag der Fortbildungskosten und Art der Fortbildung müssen gemeinsam erklärt werden."
Heißt das, ich muss ihre Fortbildungskosten bei mir eintragen und bei ihr nichts?
Formal scheint mir das unlogisch, weil ja ihr die Kosten entstanden sind. (Wobei das ja letztlich egal ist wg. Gemeinsamveranlagung.) Kann die Software die nicht einfach zusammenzählen?
Kann das jemand aufklären?
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