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Ehefrau hat 2 Minijobs

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    Ehefrau hat 2 Minijobs

    Hallo zusammen,

    meine Frau hat 2 Minijobs. Insgesamt verdient sie deutlich unter 450 Euro. Sie zahlt selbst den Mindestrentenbeitrag. Was muss / kann ich alles in meiner Steuererklärung (ich selbst habe eine Vollbeschäftigung und Steuerklasse 3, meine Frau hatte in 2018 bei ihrem alten Vollzeitjob noch Steuerklasse 5) angeben?

    Viele Grüße
    Stefan

    #2
    Wenn die Minijobs der Ehefrau von den AG pauschal versteuert werden, gehört der Lohn aus den Minijobs überhaupt nicht in die Steuererklärung.

    Da sind dann in der Anlage Vorsorgeaufwand nur die Beiträge zur Rentenversicherung zu erklären (Zeile 6 sowie AG-Anteil Zeile 10). Die Zeilennummern

    könnten sich 2019 ändern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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