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Anlage V fuer ESt1C - Anteile an Einkuenften / Erbengemeinschaft

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    Anlage V fuer ESt1C - Anteile an Einkuenften / Erbengemeinschaft

    Guten Abend,

    Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal die Steuererklaerung fuer eine Erbengemeinschaft und meine eigene im Elster Programm.

    Fuer die Erbengemeinschaft habe ich Formilar ESt1B und die Anlagen FB und V ausgefuellt. So weit, so gut.

    Fuer mich selbst muss ich ESt1B ausfuellen da ich Ausland lebe und ausser den Mieteinnahmen keine anderen Einkuenfte in Deutschland habe. Dazu kommt dann wieder Anlage V. Jetzt habe ich das Problem, dass ich in der Anlage V ja die ganzen Einnahmen und Ausgaben angeben muss, d.h. die Anlage V rechnet mir den ganzen Ueberschuss zu. Auf dem Papierformular konnte man ja einfach in der Zeile 23 (Ueberschuss) den Anteil am Ueberschuss eintragen, aber wie mache ich das nun bei dem elektronischen Formlar?

    Waere fuer jede Hilfe sehr dankbar!

    #2
    AW: Anlage V fuer ESt1C - Anteile an Einkuenften / Erbengemeinschaft

    Hallo Abeja,

    auf der Anlage V in deiner Einkommensteuererklärung musst du nicht wieder alle detaillierten Angaben wiederholen, sondern nur in Zeile 25 den auf dich entfallenden Anteil der Vermietungseinkünfte aus der Erbengemeinschaft eintragen.

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      #3
      AW: Anlage V fuer ESt1C - Anteile an Einkuenften / Erbengemeinschaft

      Außer in der Zeile 25 darfst du in deiner eigenen Anlage V keine Einträge zu dem Objekt machen, sonst bekommst du nämlich Fehlermeldungen!

      Zur Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft gehört auch noch die Anlage FE 1. Das nur als Hinweis, weil du die oben nicht erwähnt hast.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V fuer ESt1C - Anteile an Einkuenften / Erbengemeinschaft

        Hallo Sabre und Charlie24,

        Vielen Dank fuer eure schnelle Hilfe, insbesondere auch der Hinweis auf das Formular FE fuer die Feststellungserklaerung der Erbengemeinschaft. Davon hatte ich bisher noch nichts gehoert.

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