Guten Tag zusammen,
ich benötige Hilfe zu einem Fehler bei den Kinderbetreuungskosten:
Meine Frau und ich sind verheiratet und möchten eine Zusammenveranlagung machen.
Meine Frau hat eine leibliche Tochter --> mein Stiefkind seitdem wir verheiratet sind.
Seitdem wir verheiratet sind müssen wir den Kindergartenbeitrag zahlen (vorher nicht), welcher a) auf mein Gehalt gerechnet wird und b) ich als Unterhaltspflichtiger ihn ja auch zahle, welchen ich als Kinderbetreuungskosten (Anlage Kind) eintragen möchte.
Nun sagt mir ein Fehler, dass ich getrennt veranlagt machen muss, da Leibliches Kind und Stiefkind nicht funktioniert.
Jedoch müssen wir die Betreuungskosten ja erst zahlen seitdem wir verheiratet sind und auf mein Gehalt bezogen ist. Welche Regelung gibt es da, dass die Kosten vom Formular annerkannt werden?
Danke für die Hilfe und viele Grüße
Haku247
ich benötige Hilfe zu einem Fehler bei den Kinderbetreuungskosten:
Meine Frau und ich sind verheiratet und möchten eine Zusammenveranlagung machen.
Meine Frau hat eine leibliche Tochter --> mein Stiefkind seitdem wir verheiratet sind.
Seitdem wir verheiratet sind müssen wir den Kindergartenbeitrag zahlen (vorher nicht), welcher a) auf mein Gehalt gerechnet wird und b) ich als Unterhaltspflichtiger ihn ja auch zahle, welchen ich als Kinderbetreuungskosten (Anlage Kind) eintragen möchte.
Nun sagt mir ein Fehler, dass ich getrennt veranlagt machen muss, da Leibliches Kind und Stiefkind nicht funktioniert.
Jedoch müssen wir die Betreuungskosten ja erst zahlen seitdem wir verheiratet sind und auf mein Gehalt bezogen ist. Welche Regelung gibt es da, dass die Kosten vom Formular annerkannt werden?
Danke für die Hilfe und viele Grüße
Haku247
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