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Abfindung 5tel Regelung - Kein Splittingtarif?

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    Abfindung 5tel Regelung - Kein Splittingtarif?

    allo Community,

    folgende Konstellation ich habe Gehalt und eine Abfindung bekommen. Mein Gehalt und das meiner Frau reduziere ich über Ausgaben auf ein zvE von 0€. (gemeinsame Veranlagung) Übrig bleibt eine Abfindung von ca 100.000€.

    Diese müsste nun nach der 1/5tel Regelung besteuert werden. Bedeutet 20.000€ mal Zinssatz.

    Ich erwarte eigentlich, dass er von den 20.000€ die 18.000€ Grundfreibetrag (Splitting) abzieht und die Steuer für 2.000€ ermittelt und wieder mal 5 nimmt. Das wären dann knapp 3.000€.
    In der ausführlichen Abrechnung besteuert Elster aber diese Einnahmen (nach §34 ...) nicht nach dem Splitting Tarif sondern nur mit meinem Freibetrag.

    Weiß jemand wie und wo ich das eintragen kann, dass er es korrekt berechnet? Oder habe ich ein Verständnisproblem bei der 1/5tel Regelung.

    #2
    AW: Abfindung 5tel Regelung - Kein Splittingtarif?

    Der Grundfreibetrag ist in den Tarif eingearbeitet, er wird also nirgendwo extra abgezogen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung 5tel Regelung - Kein Splittingtarif?

      Hallo shurimano,

      hier kannst du mal ein aktuelles Beispiel anschauen -> https://forum.elster.de/anwenderforu...hzahlung/page2

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung 5tel Regelung - Kein Splittingtarif?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo shurimano,

        hier kannst du mal ein aktuelles Beispiel anschauen -> https://forum.elster.de/anwenderforu...hzahlung/page2

        Tschüß
        Sein Fall sieht allerdings im Ergebnis ganz anders aus, es fallen bei ihm auch nur geringe Steuern an. Präzise nachstellen geht mit den gemachten Angaben nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abfindung 5tel Regelung - Kein Splittingtarif?

          du kannst mit 20.000 Euro in die Splittingtabelle gehen und das Ergebnis mal 5 nehmen. Das ist alles. Die Grundfreibeträge siehst du nicht.

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            #6
            AW: Abfindung 5tel Regelung - Kein Splittingtarif?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Sein Fall sieht allerdings im Ergebnis ganz anders aus, es fallen bei ihm auch nur geringe Steuern an. Präzise nachstellen geht mit den gemachten Angaben nicht.
            Hallo,
            das ist mir klar, sollte nur sein Verständnisproblem eventuell aufhellen, wenn er eine Berechnung sieht.

            Tschüß

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